Ist das Unfallfahrzeug bereits elf Jahre alt und hat eine Laufleistung von 183.502 km, kann dennoch ein merkantiler Minderwert bestehen, wenn sich das Kfz in einem aussergewöhnlich guten Zustand befunden hat und nur einen Vorbesitzer hatte. Von einem sehr guten Zustand ist auszugehen, wenn kein Vorschaden gegeben ist, das Kfz scheckheftgepflegt war und der Wiederbeschaffungswert 8.000,– Euro beträgt.
Aus den Gründen:
… Das Gericht hat keine Bedenken, dass nach den Umständen des Einzelfalls als Ausnahme von der Regel bei dem erstmals am 01.10.1996 auf nur einen Vorbesitzer zugelassenen, zum Unfallzeitpunkt elf Jahre alten, unfallfreien, nicht vorbeschädigten, scheckheftgepflegten Fahrzeug in einem überdurchschnittlichen Pflegezustand mit einer Laufleistung von 183.502 km ein Minderwert zu bejahen ist. Es handelt sich dabei um eine Minderung des Verkaufswertes, der trotz völliger Instandsetzung deshalb verbleibt, weil ein Unfallfahrzeug schlecht verkäuflich ist …..
Quelle: Urteil des LG Berlin vom 25.06.2009, Az.: 41 S 15/09