1. Die Ablöseanzeige des Restkredites eines totalgeschädigten Unfall-Kfz per Fax durch den Geschädigten oder seinen Rechtsanwalt reicht aus, um den guten Glauben der gegnerischen Haftpflichtversicherung an die Forderungsinhaberschaft der Bank zu zerstören. Die Verzögerung geht dann zu Lasten des Schuldners.
  2. Der Geschädigte verstösst nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn sich eine Kreditaufnahme zur Vorfinanzierung eines Ersatzfahrzeugs nicht als kostengünstigere Alternative erweist.

Aus den Gründen:

…Nach den Gesamtumständen kannte die Beklagte als Schuldnerin zum Zeitpunkt der Leistung an die Altgläubigerin den Forderungsübergang, so dass mit schuldbefreiender Wirkung nicht mehr geleistet werden konnte. Insofern sind die der Höhe nach unstreitigen Mietwagenkosten auf das fehlerhafte Regulierungsverhalten der Bekl. zurückzuführen und als erforderlicher Schaden ersatzfähig…

QuelleUrteil des LG Bielefeld vom 18.01.2012, Az.: 21 S 161/11

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