Eine Erstattung der Mehrwertsteuer beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs nach einem Totalschaden ist geboten, wenn der Kaufpreis des Ersatz-Kfz deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert liegt.

Aus den Gründen:

. …Dies ergibt sich aus § 249 II S.2 BGB, wonach Umsatzsteuer zu ersetzen ist, wenn und soweit sie angefallen ist. In der Gesetzesbegründung ist explizit als Beispiel der Reparatur in Eigenleistung aufgeführt, in dem der Geschdäigte trotz fiktiver Abrechnung tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer für Ersatzteile oder ähnliches erstattet verlangen kann. Eine unzulässige Bereicherung des Geschädigten tritt in dieser Fallkonstellation nicht auf, da sein Ersatzanspruch der Höhe nach auf den festgestellten Bruttowiederbeschaffungswert begrenzt ist. Hat die Bekl. dem Kl. weiteren Schadensersatz zu leisten, so ist auch sein dem Grunde nach gegebener Anspruch auf Erstattung aussergerichtlicher Rechtsanwaltskosten entsprechend auf den höheren Gegenstandswert anzupassen.. ..

QuelleUrteil des LG Hamburg vom 12.04.2013, Az.: 306 S 103/12

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