1. Auch bei einem sieben Jahre alten Dieselfahrzeug mit einer Laufleistung von 195.000 km ist ein merkantiler Minderwert nachvollziehbar und angemessen.
  2. Ob tragende Teile beschädigt wurden, ist bei dem Verständnis des merkantilen Minderwerts nicht relevant.

Aus den Gründen:

.. …Erstattungsfähig ist auch ein merkantiler Minderwert am Pkw, der auch nach vollständiger sach- und fachgerechter Reparatur verbliebe. Dabei kommt es insb. darauf an, wie ein solches Fahrzeug im Gebrauchtwagengeschäft bewertet würde. Berücksichtigt man heute die wesentlich höhere Lebenserwartung vergleichbarer Fahrzeuge, insb. auch die Langlebigkeit eines Dieselmotors, ferner
den auch hier nicht unerheblichen Schadensumfang sowie den immer noch beträchtlichen Wiederbeschaffungswert, so erscheint es ohne Weiteres nachvollziehbar, dass ein solches Fahrzeug im Gebrauchtwagengeschäft auch bei fachgerechter Instandsetzung des Unfallschadens nicht genauso bewertet wird wie ein unfallfreier Pkw.. ..

Quelle: Urteil des AG Hamburg vom 25.10.2013, Az.: 52 C 63/13

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