1. Kauft der Geschädigte eines Unfalls ein der Regelbesteuerung unterfallendes Ersatzfahrzeug zu einem günstigeren Preis als das Unfallfahrzeug, das als Neuwagen ebenfalls der Regelbesteuerung unterliegen würde, so hat er Anspruch auf Ersatz des Nettowiederbeschaffungswerts zuzüglich der Umsatzsteuer für den Ersatzwagen und abzüglich eines etwaigen Restwertes.
  2. Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der Ummeldekosten, wenn er ihren tatsächlichen Anfall nachweisen kann.
  3. Kauft sich der Eigentümer eines Gebrauchtfahrzeugs einen Neuwagen, hat er keinen Anspruch auf Nutzungsausfall für den gesamten Lieferzeitraum des Neuwagens, sondern nur für den Zeitraum der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gebrauchtfahr zeugs.
  4. Kraftstoffkosten sind bei einem Nachweis zu ersetzen.

Aus den Gründen:

.. : …Der Nettowiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ist mit 20.256,30 € anzusetzen. Zu addieren ist der Mehrwertsteueranteil… .

QuelleLG Kiel, Az.: 13 O 60/12

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