Urteil des BGH vom 15.02.2005 zum Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwandes bei Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 172/04 Verkündet am: 15. Februar 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 249 Hb Übersteigt der Kraftfahrzeugschaden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, können dem Geschädigten Reparaturkosten, die über dem Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs liegen, grundsätzlich nur dann zuerkannt […]

Urteil des BGH vom 15.02.2005 bestätigt die 130 % – Grenze

Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 26/2005 Ohne Reparatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an Kraftfahrzeugen, die den Wiederbeschaffungswert übersteigen Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Verfahren die Revisionen der Kläger zurückgewiesen, die Schadensersatz für ihre bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeuge begehrten. Die Kosten für eine fachgerechte und vollständige Reparatur liegen nach der […]

Urteil des LG Oldenburg vom 13.12.2001 zur Reparatur mit geprüften Gebrauchtteilen im Rahmen der 130%-Grenze

(Auszüge aus einem Urteil des Landgericht Oldenburg vom 13.12.2001, AZ: 4 S 703/00) Die Klägerin hat Anspruch auf vollständigen Ersatz der ihr durch den Unfall entstandenen materiellen Schäden. Denn zum einen bewegen sich die Reparaturkosten innerhalb der sogenannten 130%-Grenze (bezogen auf den Wiederbeschaffungswert) und zum anderen handelt es sich nicht um eine so genannte Billigreparatur. […]

Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.04.2001 zur Reparatur mit geprüften Gebrauchtteilen im Rahmen der 130%-Grenze, auch wenn die kalkulierten Kosten diese Grenze überschreiten

(Leitsätze zu einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.04.2001, AZ: 1 U 9/00) Der Intigritätszuschlag hängt nicht davon ab, dass das Unfallfahrzeug nach den Richtlinien des Herstellers instandgesetzt wird. Auch das Schadengutachten schreibt die Reparaturmethode nicht verbindlich vor. Ob und inwieweit alternative Verfahren wie eine Reaparatur mit Gebrauchtteilen genügen hängt zunächst von der technischen Würdigung […]