{"id":2711,"date":"2019-10-15T00:15:39","date_gmt":"2019-10-14T22:15:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/?p=2711"},"modified":"2019-10-15T00:15:39","modified_gmt":"2019-10-14T22:15:39","slug":"urteil-des-ag-koeln-vom-27-08-2008-kapitaler-motorschaden-vor-ablauf-der-sechs-monats-frist-beschluss-des-olg-frankfurt-am-main-vom-02-06-2008-zum-anspruch-auf-zahlung-der-vollen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/?p=2711","title":{"rendered":"Urteil des AG K\u00f6ln vom 27.08.2008 &#8211; Kapitaler Motorschaden vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 02.06.2008 zum Anspruch auf Zahlung der vollen"},"content":{"rendered":"<blockquote>\n<h2 align=\"center\"><strong>Amtsgericht K\u00f6ln<\/strong><\/h2>\n<h2 align=\"center\"><strong>IM NAMEN DES VOLKES<\/strong><\/h2>\n<h3 align=\"center\"><strong>Urteil<\/strong><\/h3>\n<\/blockquote>\n<p align=\"justify\">In dem Rechtsstreit<\/p>\n<p align=\"justify\">des Herrn<\/p>\n<p>gegen<\/p>\n<p align=\"justify\">die &#8230;&#8230;Versicherungs AG<\/p>\n<p>hat das Amtsgericht K\u00f6ln<br \/>\nauf die m\u00fcndliche Verhandlung vom 06.08,2008<br \/>\ndurch den Richter am Amtsgericht T\u00fcrpe<\/p>\n<p><strong>f\u00fcr Recht erkannt:<\/strong><\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"justify\">Die Beklagte wird verurteilt, an den Kl\u00e4ger 802,39 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2006 zu zahlen.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen wird die Klage abgewiesen.<\/p>\n<p>Die Kosten des Rechtsstreits tr\u00e4gt die Beklagte.<\/p>\n<p>Das Urteil ist vorl\u00e4ufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in H\u00f6he von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kl\u00e4ger vor der Vollstreckung Sicherheit in H\u00f6he von 120 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"justify\"><strong><u>Tatbestand:<\/u><\/strong><\/p>\n<p align=\"justify\">Die Beklagte ist verpflichtet, dem Kl\u00e4ger Ersatz des ihm bei einem vom Versicherungsnehmer der Beklagten verschuldeten Unfall am 26.10.2006 zu leisten. Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist zwischen den Parteien unstreitig. Sie streiten lediglich \u00fcber die H\u00f6he des Fahrzeugschadens, insbesondere dar\u00fcber, ob der Kl\u00e4ger berechtigt ist, die Reparaturkosten auf Basis eines Sachverst\u00e4ndigengutachtens in H\u00f6he von 936,01 Euro netto abzurechnen, obwohl er das unfallbesch\u00e4digte (aber verkehrssichere) Fahrzeug nicht repariert und drei Monate nach dem Unfall ver\u00e4u\u00dfert hat. Die Beklagte zahlte vorprozessual auf den Fahrzeugschaden 158,62 Euro mit der Begr\u00fcndung, der Kl\u00e4ger m\u00fcsse sich vom Netto-Wiederbeschaffungswert in H\u00f6he von 2.758,62 Euro den Bruttorestwert in H\u00f6he von 2.600,- Euro in Abzug bringen lassen, so dass sein Fahrzeugschaden sich nur auf den vorprozessual gezahlten Betrag belaufe.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger behauptet, er habe den Wagen weiternutzen wollen, sei allerdings aufgrund eines kapitalen Motorschadens im Januar 2007 aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden gehindert worden, das Fahrzeug weiterzufahren.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger beantragt,<\/p>\n<blockquote>\n<ol>\n<li>\n<div align=\"justify\">die Beklagte zu verurteilen, an Ihn 802,39 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2006 zu zahlen,<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"justify\">die Beklagte zu verurteilen, ihn von durch au\u00dfergerichtliche T\u00e4tigkeit entstandenen Rechtsanwaltskosten freizustellen durch Zahlung von 50,70 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz nach \u00a7 247 BGB ab dem 12.10,2007 an Rechtsanwalt &#8230;&#8230;&#8230;..<\/div>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/blockquote>\n<p align=\"justify\">\nDie Beklagte beantragt,<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"justify\">die Klage abzuweisen.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"justify\">Sie ist der Auffassung, der Kl\u00e4ger habe sein Fahrzeug nach dem Unfall mindestens sechs Monate weiternutzen m\u00fcssen, um auf Gutachtenbasis abrechnen zu d\u00fcrfen, ohne sich den Restwert des Fahrzeugs anrechnen lassen zu m\u00fcssen. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schrifts\u00e4tze und die zu den Akten gereichten Unterlagen Bezug genommen.<\/p>\n<p align=\"justify\">Das Gericht hat Beweis erhoben gem\u00e4\u00df Beweisbeschluss vom 25.06.2008 durch Vernehmung der Zeugin &#8230;&#8230;.. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das Sftzungsprotokoll vom 06.08.2008 Bezug genommen.<\/p>\n<p align=\"justify\">\n<u><strong>Entscheidungsgr\u00fcnde:<\/strong><\/u><\/p>\n<p align=\"justify\">Die Klage ist \u00fcberwiegend begr\u00fcndet. Der Kl\u00e4ger hat gegen die Beklagten Anspruch auf Zahlung weiteren Schadensersatzes in H\u00f6he des zuerkannten Betrags gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Nr. 1 PflVG.<\/p>\n<p align=\"justify\">Der Kl\u00e4ger ist berechtigt, seinen Unfallschaden fiktiv auf Gutachtenbasis abzurechnen, obwohl er das Fahrzeug nicht \u00fcber einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nach dem Unfall weitergenutzt hat. Das Urteil des BGH vom 23,05.2006 (Az.: 2R 192\/05) steht dem nicht entgegen. Zwar verlangt der BGH, dass der Gesch\u00e4digte sein Fahrzeug mindestens sechs Monate nach Unfall weiternutzt, wenn er die vom Sachverst\u00e4ndigen gesch\u00e4tzten Reparaturkosten bis zur H\u00f6he des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen m\u00f6chte. Die Frage, wie zu verfahren ist, wenn der Gesch\u00e4digte aufgrund eines Umstands, der von ihm nicht beeinflusst werden kann, an der mindestens sechsmonatigen Weiternutzung gehindert wird, ist vom BGH &#8211; soweit ersichtlich &#8211; bislang nicht entschieden worden.<\/p>\n<p>Das erkennende Gericht beantwortet diese Frage dahingehend, dass der Gesch\u00e4digte f\u00fcr den Fall, dass er unverschuldet an der Weiternutzung gehindert wird, die vom Sachverst\u00e4ndigen gesch\u00e4tzten Reparaturkosten bis zur H\u00f6he des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des .Restwerts verlangen kann, sofern er einen Weiternutzungswillen hatte und diesen ggfls. auch beweist. Der Gesch\u00e4digte ist grunds\u00e4tzlich frei in der Entscheidung, welche Art der Naturalrestitution er w\u00e4hlt (Reparaturkostenersatz oder Kosten f\u00fcr ein gleichwertiges Fahrzeug). Entscheidet er sich f\u00fcr den Reparaturkostenersatz und die Weiternutzung des Fahrzeugs muss er sein Integrit\u00e4tsinteresse zum Ausdruck bringen. Ver\u00e4u\u00dfert er das Fahrzeug alsbald, gibt er sein Integrit\u00e4tsinteresse auf und realisiert den Restwert mit der Folge, dass er sich diesen anrechnen lassen muss. Tritt nach einem Unfall ein weiterer Schaden ein, der dem Gesch\u00e4digten die Nutzung des Fahrzeugs unm\u00f6glich macht, kann dieser sein Integrit\u00e4tsinteresse nicht mehr realisieren. Die vom BGH als Grundsatz aufgestellte 6-Monats-Frist kann nicht mehr eingehalten werden. W\u00fcrde man dem Gesch\u00e4digten jetzt die M\u00f6glichkeit abschneiden, auf Reparaturkostenbasis abzurechnen, obwohl er die ernsthafte Absicht der Weiternutzung auf l\u00e4ngere Zeit hatte, w\u00fcrde man ihn ungerechtfertigt schlechter stellen und in seiner Dispositionsfreiheit beschneiden. Es kommt hinzu, dass sich bei Eintritt eines zweiten Schadens auch der urspr\u00fcngliche Restwert nicht mehr realisieren l\u00e4sst, weil der Restwert des Fahrzeugs durch den zweiten Schadensfall weiter reduziert wird. Es besteht deshalb nicht die Gefahr, dass der Gesch\u00e4digte sich durch die Realisierung des (urspr\u00fcnglich bestehenden) Restwerts bereichert hatte, das unfallbesch\u00e4digte Fahrzeug weiterzunutzen, diese Absicht aber infolge eines Motorschadens, dessen Reparatur unwirtschaftlich gewesen w\u00e4re, aufgegeben hat. Dies hat die Zeugin &#8230;. glaubhaft bekundet. Obwohl die Zeugin die Ehefrau des Kl\u00e4gers ist, hat das Gericht keinen Anlass, an der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage zu zweifeln. Aufgrund des pers\u00f6nlichen Eindrucks von der Zeugin ist das Gericht vielmehr davon \u00fcberzeugt, dass sie die Wahrheit gesagt hat Ihre Aussage war detailreich und in sich schl\u00fcssig. Tendenzen, zugunsten des Kl\u00e4gers auszusagen, waren nicht zu erkennen. So hat, die Zeugin einger\u00e4umt, dass sie und der Kl\u00e4ger nicht beurteilen k\u00f6nnten, ob die von den Fahrzeugaufk\u00e4ufern genannten Kosten f\u00fcr die Motorinstandsetzung zutreffend sind.<\/p>\n<p>Dass der Motorschaden vom Kl\u00e4ger verschuldet gewesen w\u00e4re, ist von den Beklagten weder dargetan noch sonst ersichtlich. Angesichts des Alters und der Laufleistung des Fahrzeugs war der Kl\u00e4ger auch nicht aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden gehalten, den W\u00e4gen instand setzen zu lassen, um sein Integrit\u00e4tsinteresse zu dokumentieren.<\/p>\n<p>Die (Netto-)Reparaturkosten belaufen sich unstreitig auf 936,01 Euro. Rechnet man die allgemein \u00fcbliche Auslagenpauschale hinzu, die das Gericht gem\u00e4\u00df \u00a7 287 ZPO auf 25,- Euro sch\u00e4tzt, ergibt sich ein Gesamtschaden von 961,01 Euro. Abz\u00fcglich der von der Beklagten vorprozessual gezahlten 158,62 Euro verbleibt der zuerkannte Betrag.<\/p>\n<p>Zinsen in H\u00f6he des gesetzlichen Zinssatzes stehen dem Kl\u00e4ger als Verzugsschadensersatz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7280 ff., 288 BGB zu.<\/p>\n<p>Hinsichtlich des geltend gemachten Freistellungsanspruchs bez\u00fcglich der au\u00dfergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ist die Klage unbegr\u00fcndet, weil der Kl\u00e4ger nicht dargetan hat, dass ein derartiger Anspruch bereits f\u00e4llig ist. Die F\u00e4lligkeit ist von der Beklagten ausdr\u00fccklich ger\u00fcgt worden. Zwar ist anerkannt, dass auch die Belastung mit einer Verbindlichkeit ein Schaden ist. Diese Verbindlichkeit muss indes f\u00e4llig sein, nicht nur m\u00f6glicherweise entstehen. Der Kl\u00e4ger hat die Voraussetzungen des \u00a7 10 RVG nicht dargetan, er hat insbesondere nicht dargelegt, dass er eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnung von seinem Prozessbevollm\u00e4chtigten erhalten hat. In der Akte findet sich lediglich eine nicht unterschriebene Kostenrechnung ohne Adressat.<\/p>\n<p align=\"justify\">Die Entscheidung \u00fcber die Kosten beruht auf \u00a7 92 Abs. 2 ZPO, die \u00fcber die vorl\u00e4ufige Vollstreckbarkeit auf \u00a7\u00a7708 Nr. 11, 711 ZPO.<\/p>\n<p align=\"justify\">\nT\u00fcrpe<\/p>\n<p><em><strong><span>Quelle<\/span><\/strong><\/em><strong><span>:\u00a0<\/span><\/strong><em><span>Urteil des AG K\u00f6ln vom 27.08.2008, Az.: 269 C 166\/08<\/span><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Amtsgericht K\u00f6ln IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit des Herrn gegen die &#8230;&#8230;Versicherungs AG hat das Amtsgericht K\u00f6ln auf die m\u00fcndliche Verhandlung vom 06.08,2008 durch den Richter am Amtsgericht T\u00fcrpe f\u00fcr Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kl\u00e4ger 802,39 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz seit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":2160,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[24],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2711"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2711"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2711\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2712,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2711\/revisions\/2712"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/2160"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2711"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2711"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2711"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}