{"id":2648,"date":"2019-10-11T15:23:19","date_gmt":"2019-10-11T13:23:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/?p=2648"},"modified":"2019-10-11T15:23:19","modified_gmt":"2019-10-11T13:23:19","slug":"urteil-des-ag-berlin-mitte-vom-23-09-2015-zur-erforderlichkeit-einzelner-arbeitsschritte-im-rahmen-der-fahrzeugreparatur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/?p=2648","title":{"rendered":"Urteil des AG Berlin-Mitte vom 23.09.2015 zur Erforderlichkeit einzelner Arbeitsschritte im Rahmen der Fahrzeugreparatur"},"content":{"rendered":"<blockquote>\n<p align=\"center\"><img loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.kfz-expert.de\/bilder\/wappen_berlin02.jpg\" width=\"82\" height=\"135\" \/><\/p>\n<p align=\"center\"><strong><span class=\"Stil13 Stil14\">Amtsgericht Mitte<\/span><br \/>\n<span class=\"Stil14\">Im Namen des Volkes<\/span><br \/>\n<span class=\"Stil14\">Urteil<\/span><\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Gesch\u00e4ftsnummer: 18 C 3143\/15\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0verk\u00fcndet am: 23.09.2015<\/p>\n<p>In dem Rechtsstreit<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>hat das Amtsgericht Mitte, Zivilprozessabteilung 18, Littenstra\u00dfe 12 -17, 10179 Berlin, im schriftlichen Verfahren, bei dem Schrifts\u00e4tze bis zum 02.09.2015.eingereicht werden konnten, durch den Richter<\/p>\n<p><strong>f \u00fc r\u00a0 R e c h t\u00a0 e r k a n n t :<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Beklagte wird verurteilt, an die Kl\u00e4gerin 622,07 \u20ac nebst Zinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.08.2015 zu zahlen.<\/li>\n<li>Die Kosten des Rechtsstreits tr\u00e4gt die Beklagte.<\/li>\n<li>Das Urteil ist vorl\u00e4ufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in H\u00f6he von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kl\u00e4gerin vor Vollstreckung Sicherheit in H\u00f6he von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.<\/li>\n<\/ol>\n<blockquote>\n<p align=\"center\"><strong>Tatbestand<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"justify\">Die Kl\u00e4gerin macht aus abgetretenem Recht Anspr\u00fcche auf restlichen Reparaturkostenausgleich aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend, fiir welchen die Beklagte als Haftpflichtversicherung dem Grunde nach einstandspflichtig ist.<\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4digte holte nach dem Unfall ein Gutachten der Sachverst\u00e4ndigen Klose + Utikal vom 28.01.2013 zu den Reparaturkosten (Anlage K 4, Bl. 11 ff. d.A.) ein und lie\u00df sein Fahrzeug anschlie\u00dfend reparieren.<\/p>\n<p align=\"justify\">Die Beklagte zahlte auf die dem Gesch\u00e4digten daraufhin ausgestellte Reparaturkostenrechnung des Autohauses Meinhold vom 15.02.2013 (Anlage K 3, Bl. 8 ff, d.A) \u00fcber EUR 4.305,66 brutto einen Betrag i.H.v. EUR 3.683,59. Die nachfolgenden Positionen aus der Reparaturkostenrechnung zahlte die Beklagte ausweislich ihres Abrechnungsschreibens vom 08.04.2013 (Anlage K 2, Bl. 7 d.A.) nicht:<\/p>\n<table border=\"0\" width=\"529\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"320\">&#8211; Fehlerspeicher auslesen<\/td>\n<td width=\"199\">EUR 26,25 zzgl. USt.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211; Probefahrt<\/td>\n<td>EUR 26,25 zzgl. USt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211; Reinigungskosten<\/td>\n<td>EUR 26,25 zzgl. USt,<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211; Karosserie gemessen<\/td>\n<td>EUR 96,25 zzgl. USt.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211; Fahrzeug vorn und hinten gemessen<\/td>\n<td>EUR 78,75 zzgl. USt.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211; Bereitstellung Richtwinkelsatz<\/td>\n<td>EUR 269,00 zzgl.USt.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p align=\"justify\">Auf vorgerichtliche lnanspruchnahme hin lehnte die Beklagte den Ausgleich des Differenzbetrages i.H.v. EUR 622,07 mit Schreiben vom 29.08.2014 endg\u00fcltig ab.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin ist der Autfassung, die Beklagte sei zur Zahlung des Restbetrags verpflichtet und beantragt,<\/p>\n<blockquote><p>die Beklagte zu verurteilen, an sie EUR 622,07 nebst Zinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten\u00fcber dem Basiszinssatz seit dem 30.08.2013 zu zahlen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Beklagte beantragt,<\/p>\n<blockquote><p>die Klage abzuweisen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Beklagte bestreitet die Erforderlichkeit der fraglichen Arbeitsschritte und deren Vornahme.<\/p>\n<p align=\"center\"><u><strong>Entscheidungsgr\u00fcnde:<\/strong><\/u><\/p>\n<p>Die zul\u00e4ssige Klage ist begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>I.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4gerin stehen die geltend gemachten Anspr\u00fcche gegen die Beklagte nach \u00a7\u00a7 115 VVG i.V.m. \u00a7 7, 18 StVG, 398, 249 ff., 823 BGB zu. Die Haftung der Beklagten ist dem Grunde nach unstreitig.<\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin kann von der Beklagten Ersatz der noch offenen Reparaturkosten i.H.v. EUR 622,47 beanspruchen. Diese geh\u00f6ren zu den erforderlichen Aufwendungen des Gesch\u00e4digten i.S.v. \u00a7 249 Abs. 2 BGB.<\/p>\n<p>Das Gericht geht f\u00fcr die Frage der Erforderlichkeit im Zusammenhang mit dem Gesch\u00e4digten gegen\u00fcber abgerechneter Reparaturkosten von folgenden Grunds\u00e4tzen aus (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 04. Juni 2013 &#8211; 302 O 92\/11; BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 -Vl ZR 225\/13 jeweils bei juris abrufbar):<\/p>\n<p align=\"justify\">Als erforderlich i.S.v. \u00a7 249 Abs. 2 BGB sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verst\u00e4ndiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Gesch\u00e4digten machen w\u00fcrde. Wenn der Gesch\u00e4digte die H\u00f6he der f\u00fcr die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann, so ist er gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p align=\"justify\">Das Gebot zu wirtschaftlich vern\u00fcnttiger Schadensbehebung verlangt jedoch vom Gesch\u00e4digten nicht, zu Gunsten des Sch\u00e4digers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen h\u00e4tte. Nach \u00a7 249 Abs. 2 BGB soll dem Gesch\u00e4digten bei voller Haftung des Sch\u00e4digers im Grundsatz ein m\u00f6glichst vollst\u00e4ndiger Schadensausgleich zukommen. Deshalb ist eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, d.h. R\u00fccksicht auf die spezielle Situation des Gesch\u00e4digten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussm\u00f6glichkeiten sowie auf die m\u00f6glicherweise gerade f\u00fcr ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen.<\/p>\n<p align=\"justify\">Es w\u00e4re daher nicht sachgerecht, wenn der Gesch\u00e4digte bei Aus\u00fcbung der Ersetzungsbefugnis im Verh\u00e4ltnis zum ersatzpflichtigen Sch\u00e4diger mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Gesch\u00e4digten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssph\u00e4re stattfinden muss. Das Werkstattrisiko geht deshalb grunds\u00e4tzlich zu Lasten des Sch\u00e4digers. Dem Sch\u00e4diger entsteht dadurch auch kein Nachteil, da er nach den Grunds\u00e4tzen der Vorteilsanrechnung die Abtretung der Anspr\u00fcche des Gesch\u00e4digten gegen die Werkstatt verlangen kann.<\/p>\n<p align=\"justify\">Der Gesch\u00e4digte gen\u00fcgt seiner Darlegungslast zur Schadensh\u00f6he dann auch regelm\u00e4\u00dfig durch Vorlage der Reparaturkostenrechnung. Die tats\u00e4chliche Rechnungsh\u00f6he bildet ein wesentliches lndiz f\u00fcr die Bestimmung des erforderlichen Betrags. Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages zur Schadensbehebung durch den Ersatzpflichtigen reicht grunds\u00e4tzlich nicht aus, um die geltend gemachte Schadensh\u00f6he in Frage zu stellen.<\/p>\n<p>Nach diesen Grunds\u00e4tzen ist hier zur \u00dcberzeugung des Gerichts eine Ersatzverpflichtung der Beklagten festzustellen, ohne dass eine Beweisaufnahme durch Gerichtsgutachten oder Zeugenvernehmungen vorzunehmen war:<\/p>\n<p>a)<\/p>\n<p align=\"justify\">Ausweislich der Reparaturkostenrechnung (Anlage K 3, Bl. 8 f.) wurden die Arbeitsschritte &#8222;Fehlerspeicher auslesen&#8220;, &#8222;Unfallbedingte Probefahrt&#8220;, &#8222;Unfallbedingte Reinigungskosten&#8220;, &#8222;Karosserie gemessen&#8220; und ,&#8220;Fahrzeug vorn und hinten gemessen&#8220; gegen\u00fcber dem Gesch\u00e4digten abgerechnet. Diese Arbeitsschritte sind auch nach dem Gutachten Klose + Utikal erforderlich gewesen (Anlage K 4, Bl. 11 ff.).<\/p>\n<p align=\"justify\">Plausible Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass die Reparaturwerkstatt hier wahrheitswidrig nicht vorgenommene Arbeiten abgerechnet hat, bestehen nicht. Die Kl\u00e4gerin hat die Vornahme der Messarbeiten durch Vorlage der Messergebnisse sogar konkret nachgewiesen (Anlage K 7, Bl. 58 d.A,.). Das Bestreiten der Beklagten ist unerheblich. Hiervon losgel\u00f6st w\u00e4re die Beklagte nach vorstehehden Grunds\u00e4tzen auch dann zum Ausgleich verpilichtet, wenn die Werkstatt die Arbeitsschritte nicht vorgenommen h\u00e4tte.<\/p>\n<p align=\"justify\">Ebenso wenig bestehen angesichts des Privatgutachtens Klose Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass die mit dem Gutachten korrespondierenden Positionen der Reparaturrechnung nicht zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Schadensbehebung erforderlich gewesen w\u00e4ren. Auch diesbez\u00fcglich ist das Bestreiten der Beklagten unerheblich.<\/p>\n<p align=\"justify\">Es kommt hinzu, dass die Beklagte die Frage der Erforderlichkeit nicht etwa durch einen eigenen Sachverst\u00e4ndigen \u00fcberpr\u00fcfen lie\u00df, sondern die K\u00fcrzung ausweislich des Schreibens der Anlage K 2 (Bl. 7 d.A.) eigenh\u00e4ndig vornahm. Es erschlie\u00dft sich nicht, dass der Versicherungsmitarbeiter der Beklagten \u00fcber eine Sachkompetenz verf\u00fcgt, das Gutachten Klose anzuzweifeln.<\/p>\n<p>Selbst wenn aber keine Erforderlichkeit gegeben w\u00e4re, kann die Beklagte nach den eingangs genannten Grunds\u00e4tzen hieraus nichts zu ihren Gunsten herleiten.<\/p>\n<p>Es bestehen schon angesichts des Gutachtens der Anlage K 4 dann auch keine Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass der Gesch\u00e4digte gegen seine Schadensminderungspflicht versto\u00dfen h\u00e4\u00fce.<\/p>\n<p>b)<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin kann dar\u00fcber hinaus auch den Ersatz der abgerechneten Kosten f\u00fcr die Bereitstellung des Richtwinkelsatzes verlangen.<\/p>\n<p align=\"justify\">Diese Position war zwar im Gutachten nicht aufgef\u00fchrt. Es bestehen aber keine Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass der Gesch\u00e4digte vorhersehen konnte, dass das mit der Reparatur beauftragte Autohaus f\u00fcr den Richtwinkelsatz eine gesonderte Geb\u00fchr berechnet. Es ist auch nicht ungew\u00f6hnlich, dass ein nicht zum VW-Konzern geh\u00f6rendes Autohaus, auch wenn es eine VW- Markenwerkstatt betreibt, nicht jedes Spezialwerkzeug im Dauerbestand hat und f\u00fcr den Einsatz gesonderte Geb\u00fchren abrechnet.<\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4digte musste sich vor Beauftragung der Reparatur nicht dar\u00fcber informieren, ob es gleichwertige Werkst\u00e4tten gibt, welche bereits \u00fcber einen entsprechenden Richtwinkelsatz verf\u00fcgen bzw. diesen kostenfrei einsetzen (AG Halle (Saale), Entscheidung vom 08. Januar 2014 &#8211; 102 C 2549\/13 -, Rn. 6, juris).<\/p>\n<p align=\"justify\">Soweit die Beklagle den Einsatz des Richtwinkelsatzes und dessen Erforderlichkeit bestreitet ist dies vor diesem Hintergrund unerheblich. Die Position wurde unstreitig gegen\u00fcber dem Gesch\u00e4digten abgerechnet. Ausweislich der erg\u00e4nzenden Stellungnahme der Sachverst\u00e4ndigen Klose (Anlage K 5, Bl. 29) war das Fahrzeug im \u00dcbrigen auf einem Richtsystem zu befestigen. Selbst wenn keine Erforderlichkeit gegeben w\u00e4re, h\u00e4tte die Beklagte im vorliegenden Einzelfall dieses Risiko zu tragen (vgl. oben).<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>Die Zinsforderung steht der Kl\u00e4gerin gem. \u00a7\u00a7 286, 288 BGB zu. Sp\u00e4testens auf den Folgetag der endg\u00fcltigen Regulierungsablehnung vom 29.08.2013 trat der Zahlungsverzug ein.<\/p>\n<p>II.<\/p>\n<p>Die Nebenentscheidungen finden ihre Grundlage in den \u00a7\u00a7 91 Abs. 1, 708 Nr. 11, 711 ZPO.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em><strong><span>Quelle:\u00a0<\/span><\/strong><span>Urteil des AG Berlin-Mitte vom 23.09.2015, Az: 18 C 3143\/15<\/span><\/em><\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"justify\">\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Amtsgericht Mitte Im Namen des Volkes Urteil Gesch\u00e4ftsnummer: 18 C 3143\/15\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0verk\u00fcndet am: 23.09.2015 In dem Rechtsstreit &nbsp; hat das Amtsgericht Mitte, Zivilprozessabteilung 18, Littenstra\u00dfe 12 -17, 10179 Berlin, im schriftlichen Verfahren, bei dem Schrifts\u00e4tze bis [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":2160,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2648"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2648"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2648\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2649,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2648\/revisions\/2649"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/2160"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2648"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2648"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2648"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}