{"id":2559,"date":"2019-10-11T14:07:55","date_gmt":"2019-10-11T12:07:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/?p=2559"},"modified":"2019-10-11T14:07:55","modified_gmt":"2019-10-11T12:07:55","slug":"urteil-des-ag-erding-vom-04-11-2009-zur-erstattung-von-loehnen-der-markengebundenen-werkstaetten-und-verbringungskosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/?p=2559","title":{"rendered":"Urteil des AG Erding vom 04.11.2009 zur Erstattung von L\u00f6hnen der markengebundenen Werkst\u00e4tten und Verbringungskosten"},"content":{"rendered":"<table style=\"font-weight: 400;\" width=\"90%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"33%\"><span style=\"color: #808080;\">Az.: 2\u00a0C 761\/09<\/span><\/td>\n<td width=\"34%\"><\/td>\n<td width=\"33%\"><span style=\"color: #808080;\">verk\u00fcndet am\u00a004.11.2009<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #808080;\">Attenberger,<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">Justizangestellte<\/span><br \/>\n<span style=\"color: #808080;\">als Urkundsbeamtin der Gesch\u00e4ftsstelle<\/span><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h2>\n<strong>Amtsgericht Erding<\/strong><\/h2>\n<h3><strong>IM NAMEN DES VOLKES<\/strong><\/h3>\n<p>In dem Rechtsstreit<\/p>\n<p>.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">wegen\u00a0<strong>Schadensersatz<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">erl\u00e4sst das Amtsgericht Erding durch die Richterin am Amtsgericht Belling am 04.11.2009 im schriftlichen Verfahren, wobei Schrifts\u00e4tze, die bis 26.10.2009 bei Gericht eingingen, mitber\u00fccksichtigt wurden, folgendes<\/p>\n<h3>Endurteil<\/h3>\n<ol>\n<li><strong>Die Beklagte wird verurteilt, an den Kl\u00e4ger 427,42 \u20ac nebst Zinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz seit dem\u00a0<\/strong><strong>17.07.2009, sowie 43,32 an vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgeb\u00fchren nebst Zinsen hieraus in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Bastszinssatz seit dem 23.07.2009 zu\u00a0<\/strong><strong>bezahlen.\n<p><\/strong><strong>Im \u00dcbrigen wird die Klage abgewiesen.<br \/>\n<\/strong><\/li>\n<li><strong>Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem\u00a0<\/strong><strong>Kl\u00e4ger s\u00e4mtliche weitere Sch\u00e4den zu ersetzen, die ihm aufgrund des Verkehrsunfalles vom 07.05.2009 gegen 18.00 Uhr auf der M\u00fcnchener Stra\u00dfe in Erding noch entstehen werden.<br \/>\n<\/strong><\/li>\n<li><strong>Die Kosten des Verfahrens tr\u00e4gt die Beklagte.<br \/>\n<\/strong><\/li>\n<li><strong>Das Urteil ist vorl\u00e4ufig vollstreckbar.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong><u>Tatbestand<\/u><\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Parteien streiten um Schadensersatzanspr\u00fcche aus einem Verkehrsunfall.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Am 07.05.2009 gegen 18.10 Uhr kam es auf der M\u00fcnchner Stra\u00dfe in Erding zu einem Zusammensto\u00df zwischen dem Fahrzeug des Kl\u00e4gers und einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug. Der Unfall wurde alleine durch das bei der Besagten versicherte Fahrzeug verursacht. Die von dem Kl\u00e4ger aufgrund eines Sachverst\u00e4ndigengutachtens berechneten fiktiven Re\u00adparaturkosten wurden von der Beklagten bis auf einen Rest von 427,42 \u20ac bereits beglichen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Kl\u00e4ger tr\u00e4gt vor, dass auch die Restsumme von der Beklagten zu erstatten ist. Dies w\u00fcrde sich aus dem von ihm vorgelegten Sachverst\u00e4ndigengutachten, in dem eine fiktive Schadensberechnung durchgef\u00fchrt wurde, ergeben.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Kl\u00e4ger beantragt,<\/p>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li><strong>die Beklagte zu verurteilen, an den Kl\u00e4ger 427,42 \u20ac nebst Zinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz seit 26.05.2009 sowie nebst Zinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz f\u00fcr den Zeitraum vom 26.05.2009 bis einschlie\u00dflich 01.07.2009 aus einem Betrag von 3.226,15 \u20ac sowie weiteren 43,32 \u20ac an vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgeb\u00fchren nebst Zinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz seit Rechtsh\u00e4ngigkeit zu bezahlen.<br \/>\n<\/strong><\/li>\n<li><strong>Es wird festgestellt, dass die Beklagte dar\u00fcber hinaus verpflichtet ist, dem Kl\u00e4ger s\u00e4mtliche weiteren Sch\u00e4den zu ersetzen, die ihm aufgrund des Verkehrsunfalles vom 07.05.2009 gegen 18.10 Uhr auf der M\u00fcnchener Stra\u00dfe in Erding noch ent<\/strong><strong>stehen werden.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Beklagte beantragt,<\/p>\n<p><strong>die Klage abzuweisen.<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Beklagte f\u00fchrt aus, dass die in dem Sachverst\u00e4ndigengutachten f\u00fcr die fiktive Reparatur ausgewiesenen Stundens\u00e4tze in H\u00f6he von 100,00 \u20ac zu hoch sind. Diese w\u00fcrden in vier Werkst\u00e4tten im Einzugsbereich des Wohnortes des Kl\u00e4gers lediglich 85,50 \u20ac f\u00fcr die Lackierarbeiten und im \u00dcbrigen lediglich 81,50 \u20ac betragen. Ein Anspruch auf Erstattung der fiktiven Reparaturkosten in der markengebundenen Fachwerkstatt w\u00fcrde nicht bestehen. Im \u00dcbrigen seien jedenfalls auch die in dem Sachverst\u00e4ndigengutachten enthaltenen Verbringungskosten nicht zu erstatten.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Zur Erg\u00e4nzung des Tatbestandes wird Bezug genommen auf alle Schrifts\u00e4tze der Parteien nebst Anlagen und alle sonstigen Aktenteile.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Parteien haben sich mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p><strong><u>Entscheidungsgr\u00fcnde<\/u><\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Klage ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Zul\u00e4ssig ist insesondere auch der Feststellungsantrag in Ziffer II. Es besteht ein Feststellungsinteresse des Kl\u00e4gers. Es stehen noch weitere Schadenspositionen des Kl\u00e4gers offen. Die Tatsache, dass die Beklagte die bisherigen Schadenspositionen mit einer Haftungsquote von 100 % reguliert hat, hindert nicht das Interesse des Kl\u00e4gers an der Feststellung. Rechtsverbindlich wurde die Haftungsquote bistang nicht festgestellt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Klage ist auch begr\u00fcndet. Dem Kl\u00e4ger stehen die weiteren Reparaturkosten in H\u00f6he von 427,42 \u20ac zu.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Beklagte ist gem\u00e4\u00df \u00a7 249 Abs.1 BGB verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bestehen w\u00fcrde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten w\u00e4re. Diese Verpflichtung wird durch \u00a7 249 Abs.2 BGB dahingehend modifiziert, dass der Gl\u00e4ubiger, hier der Kl\u00e4ger, ein Wahlrecht dahingehend aus\u00fcben kann, alternativ den zur Herstellung des vorbeschriebenen Zustandes erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. W\u00e4hlt die Klagepartei wie hier den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag, so steht es ihr grunds\u00e4tzlich frei, ob sie tats\u00e4chlich eine Reparatur vornehmen l\u00e4sst, notrepariert oder die Sache mangelbehaftet bel\u00e4sst. Diese grunds\u00e4tzliche Wahlfreiheit zwischen der Abrechnung der tats\u00e4chlichen und fiktiven Reparaturkosten steht weitgehend au\u00dfer Frage (grundlegend BGH Urteil vom 23.03.1976, VI ZR 41\/74).<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">finnerhaib dieser Ma\u00dfgabe ist nun zu bestimmen, welcher Geldbetrag zur Schadensregulierung erforderlich im Sinne des \u00a7 249 Abs.2 S.2 BGB ist. Grunds\u00e4tzlich ist der Kl\u00e4ger hierbei an das Wirtschaftlichkeitgebot gebunden (BGH, Urteil vom 29.04.2003, VI ZR 398\/02). Er kann nur den Schaden ersetzt verlangen, den ein wirtschaftlich denkender Mensch f\u00fcr erforderlich halten d\u00fcrfte. Nach der Porscheentscheidung des BGH (BGH Urteil vom 29.04.2003, VI ZR 393\/02) steht es dem Kl\u00e4ger grunds\u00e4tzlich frei, fiktive Kosten der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt geltend zu machen. Der Beklagten obliegt es vorzutragen und zu beweisen, dass f\u00fcr den Kl\u00e4ger eine ohne weiteres zug\u00e4ngliche g\u00fcnstigere Reparaturm\u00f6glichkeit vom gleichen Qualit\u00e4tsstandard wie die Reparatur in der markengebundenen Fachwerkstatt bestanden h\u00e4tte. Die hat die Beklagte bislang weder vorgetragen, noch bewiesen. Es fehlen jegliche Ausf\u00fchrungen zu dem Qualit\u00e4tsstandard der von ihr angebotenen Alternativwerkst\u00e4tten. Der Gesch\u00e4digte soll im Rahmen der Schadensabwicklung gerade nicht damit betastet werden, umfangreiche Ermittlungen bez\u00fcglich der Qualit\u00e4t von erreichbaren Werkst\u00e4tten durchzuf\u00fchren. Es ist vielmehr Aufgabe der Beklagten, entsprechend vorzutragen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Im \u00dcbrigen honoriert der Automarkt die Reparatur in markengebundenen Fachwerkst\u00e4tten. Selbst wenn keine qualitativ hochwertigeren Reparaturleistungen erbracht werden sollten, so wird doch f\u00fcr in markengebundenen Fachwerkst\u00e4tten betreute Pkws ein h\u00f6herer Marktpreis erzielt, als f\u00fcr solche, die in nicht markengebundenen Fachwerkst\u00e4tten repariert wurden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die grunds\u00e4tzliche Erstattungsf\u00e4higkeit der Stundens\u00e4tze von markengebundenen Fachwerkst\u00e4tten hat der BGH in seinem Urteil vom 20.10.2009, Az.: VI ZR 53\/09 nochmals best\u00e4tigt<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Erstattungsf\u00e4hig sind auch die in dem Gutachten enthaltenen Verbringungskosten. Dies ergibt sich daraus, dass grunds\u00e4tzlich die fiktiven Reparaturkosten den tats\u00e4chlich angefallenen Reparaturkosten gleichgestellt werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Lediglich hinsichtlich der Zinsforderung war die Klage teilweise abzuweisen. Gem\u00e4\u00df \u00a7 286 Abs.1 BGB kommt der Schuldner in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gl\u00e4ubigers nach dem Eintritt der F\u00e4lligkeit nicht leistet. Einer Mahnung bedarf es nur dann nicht, wenn gem\u00e4\u00df \u00a7 286 Abs,2 Nr.1 BGB f\u00fcr die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn in der Rechnung vom 11.05.2005 eine Zahlungsfrist bis zum 25.05.2009 gesetzt wird, so liegt hierin kein Fall des \u00a7 286 Abs.2 Nr.1 BGB. Darunterfallen lediglich Zeitbestimmungen durch Gesetz, Rechtsgesch\u00e4ft oder Urteil (Palandt \u00a7 286 RNr.22).<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Klage war insoweit abzuweisen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Kostenentscheidung beruht auf \u00a7 91 ZPO.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Entscheidung \u00fcber die vorl\u00e4ufige Vollstreckbarkeit beruht auf \u00a7\u00a7 708 Ziff, 713 ZPO.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">gez.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Belling Richterin am Amtsgericht<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><em><strong>Quelle<\/strong><\/em><strong>:\u00a0<\/strong><em>Urteil des AG Erding vom 04.11.2009, Az.: 2 C 761\/09<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Az.: 2\u00a0C 761\/09 verk\u00fcndet am\u00a004.11.2009 Attenberger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Gesch\u00e4ftsstelle Amtsgericht Erding IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit . wegen\u00a0Schadensersatz erl\u00e4sst das Amtsgericht Erding durch die Richterin am Amtsgericht Belling am 04.11.2009 im schriftlichen Verfahren, wobei Schrifts\u00e4tze, die bis 26.10.2009 bei Gericht eingingen, mitber\u00fccksichtigt wurden, folgendes Endurteil Die Beklagte wird verurteilt, an den [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":2160,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2559"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2559"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2559\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2560,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2559\/revisions\/2560"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/2160"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2559"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2559"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2559"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}