{"id":2557,"date":"2019-10-11T14:07:19","date_gmt":"2019-10-11T12:07:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/?p=2557"},"modified":"2019-10-11T14:07:19","modified_gmt":"2019-10-11T12:07:19","slug":"urteil-des-lg-weiden-vom-28-10-2009-zur-erstattung-der-lohnkosten-einer-markengebundenen-fachwerkstatt-bei-fiktiver-abrechnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/?p=2557","title":{"rendered":"Urteil des LG Weiden vom 28.10.2009 zur Erstattung der Lohnkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung"},"content":{"rendered":"<p align=\"justify\">Mit Entscheidung vom 28.10.2009 (22 S 75\/09) hat das Landgericht Weiden das Urteil des AG Weiden (2 C 491\/09) abge\u00e4ndert und die HUK-Coburg Versicherung zur Erstattung restlicher Reparaturkosten im Rahmen der fiktiven Abrechnung verurteilt. Das hier zust\u00e4ndige Landgericht\u00a0st\u00fctzt sich in der Begr\u00fcndung\u00a0sowohl\u00a0auf das \u00a0\u201d<a href=\"https:\/\/www.kfz-expert.de\/urteile\/bgh_VI_ZR_398-02.htm\">Porsche-Urteil<\/a>\u201d (VI ZR 398\/02) als auch\u00a0auf die\u00a0neueste Entscheidung des BGH (<a href=\"https:\/\/www.kfz-expert.de\/urteile\/bgh_VI_ZR_53-09.htm\">VI ZR 53\/09<\/a>).<\/p>\n<p><strong><em>Aus den Gr\u00fcnden:<\/em><\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Endurteil<\/strong><\/p>\n<blockquote>\n<ol>\n<li>\n<div align=\"justify\">Auf die Berufung der Kl\u00e4gerin wird das Endurteil des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. vom 29.07.2009 abge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Die Beklagte wird verurteilt, an die Kl\u00e4gerin 1.463,79 Euro zuz\u00fcglich Zinsen in H\u00f6he von 5 %-Punkten \u00fcber dem Basiszinssatz seit 13.03.2009 zu bezahlen sowie die Kl\u00e4gerin in H\u00f6he eines Betrages von 156,50 Euro an vorgerichtlichen Kosten freizustellen.<\/p><\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"justify\">Die Kosten des Rechtsstreits tr\u00e4gt die Beklagte.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"justify\">Das Urteil ist vorl\u00e4ufig vollstreckbar.<\/div>\n<\/li>\n<li>\n<div align=\"justify\">Die Revision wird nicht zugelassen.<\/div>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><strong>Beschluss<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Der Streitwert f\u00fcr das Berufungsverfahren wird auf 1.463,79 \u20ac festgesetzt.<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"center\"><strong>Gr\u00fcnde<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>I.<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"justify\">Wegen der tats\u00e4chlichen Feststeilungen wird auf Tatbestand und Entscheidungsgr\u00fcnde, des erstinstanzlichen Urteils Bezug genommen.<\/p>\n<p align=\"justify\">Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Kl\u00e4gerin weiterhin die Verurteilung der Beklagten zur Erstattung des Differenzbetrages in H\u00f6he von 1.463,79 \u20ac, der sich im wesentlichen aus den vom Sachverst\u00e4ndigen \u2026 in seinem Gutachten vom 28.02.2009 zugrundegelegten Stundens\u00e4tzen einer markengebundenen Fachwerkst\u00e4tte und der von der Beklagten im Rahmen der Schadensregulierung zugestandenen Stundens\u00e4tze einer nach ihrer Darstellung gleichwertigen Fachwerkstatt ergibt.<\/p>\n<p>Die Kammer hat im Berufungsverfahren keinen Beweis erhoben.<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"center\"><strong>II.<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Die zul\u00e4ssige Berufung ist begr\u00fcndet und f\u00fchrt zu einer Ab\u00e4nderung des erstinstanzlichen Urteils.<\/p>\n<p align=\"justify\">Die Beklagte ist der Kl\u00e4gerin zur Zahlung der mit der Klage geltend gemachten 1.463,79 Euro zuz\u00fcglich 5 % Zinsen \u00fcber dem Basiszinssatz seit 13.03.2009 verpflichtet. Des weiteren hat die Beklagte die Kl\u00e4gerin in H\u00f6he eines Betrages von 156,50 Euro von vorgerichtlichen Kosten freizustellen.<\/p>\n<ol>\n<li>\n<div align=\"justify\">Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist zwischen denParteien unstreitig. Der Umfang der Schadensersatzpflicht bestimmt sich nach den \u00a7\u00a7 249 ff BGB.<\/p>\n<p>Auszugehen ist vom Grundsatz der Naturalrestitution, \u00a7 249 Abs. 1 BGB. Gem\u00e4\u00df \u00a7 249 Abs. 2 Satz 1 BGB kann der Gesch\u00e4digte im Fall der Besch\u00e4digung einer Sache stattdessen den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen. Der Gesch\u00e4digte ist in der Verwendung des ihm zustehenden Ersatzbetrages frei. Insbesondere ist der Gesch\u00e4digte nicht verpflichtet, den Schadensersatz tats\u00e4chlich zum Zweck der Reparatur der besch\u00e4digten Sache einzusetzen. Vielmehr darf er \u2013 in den Grenzen des \u00a7 249 Abs. 2 Satz 2 BGB \u2013 eine rein fiktive Abrechnung auf der Grundlage einer durch Sachverst\u00e4ndigengutachten festgestellten Reparaturkostensch\u00e4tzung vornehmen und hierbei auch die in einer Markenwerkstatt in Ansatz gebrachten, \u00fcblicherweise \u00fcber dem Preis eines freien Werkstatt liegenden Kosten zur Schadensberechnung ansetzen (vgl. BGH\u00a0<a href=\"https:\/\/www.kfz-expert.de\/urteile\/bgh_VI_ZR_398-02.htm\">VI ZR 398\/02\u00a0<\/a>; Urteil vom 29.04.2003).<\/p>\n<p>Zwar ist der Gesch\u00e4digte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu w\u00e4hlen, sofern er die H\u00f6he der f\u00fcr die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann. Doch gen\u00fcgt im Allgemeinen, dass er den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverst\u00e4ndigengutachtens berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausf\u00fchrlich ist und das Bem\u00fchen erkennen l\u00e4sst, den konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden. Bei den Bem\u00fchungen um eine Wirtschaftlich vern\u00fcnftige Objektivierung des Restitutionsbedarfs im Rahmen von \u00a7 249 Abs. 2 Satz 1 BGB darf nicht das Grundanliegen dieser Vorschrift aus den Augen verloren werden, dem Gesch\u00e4digten bei voller Haftung des Sch\u00e4digers einen m\u00f6glichst vollst\u00e4ndigen Schadensausgleich zukommen zu lassen (vgl. BGH\u00a0<a href=\"https:\/\/www.kfz-expert.de\/urteile\/bgh_VI_ZR_398-02.htm\">VI ZR 398\/02\u00a0<\/a>; Urteil vom 29.04.2003, NJW 2003, 286 ff).<\/p>\n<p>Zwar hat der Bundesgerichtshof in der bereits zitierten Entscheidung vom 29.04.2003, dem sogenannten \u201cPorsche-Urteil\u201d, zugleich angemerkt, dass der Gesch\u00e4digte, der m\u00fchelos eine ohne weiteres zug\u00e4ngliche, g\u00fcnstigere und gleichwertige Reparaturm\u00f6glichkeit hat, sich auf diese verweisen lassen muss. Dazu m\u00fcssen jedoch grunds\u00e4tzlich deren tats\u00e4chliche Voraussetzungen festgestellt werden. Der Sch \u00e4 diger muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass eine Reparatur in der von ihm benannten Werkstatt vom Qualit \u00e4 tsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Ob die allgemeinen Ausf\u00fchrungen des Sachverst\u00e4ndigen R. in erster Instanz zu diesem Thema diesen Anforderungen gen\u00fcgen, insbesondere ob dadurch bereits nachgewiesen ist, dass die von der Kl\u00e4gerin genannten konkreten Fachwerkst\u00e4tten die gegebenenfalls vorzunehmende Reparatur \u201cgleichwertig\u201d durchgef\u00fchrt h\u00e4tten, kann aus Sicht der Kammer im vorliegenden Fall letztlich jedoch dahingestellt bleiben. Nach Auffassung der Kammer ist die Behauptung der Beklagten, dass diese Fachwerkst\u00e4tten dazu in der Lage gewesen w\u00e4ren, von der Kl\u00e4gerin nicht unsubstantiiert bestritten worden. Die Beklagte hat daf\u00fcr, dass diese Fachwerkst\u00e4tten tats\u00e4chlich zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung der im konkreten Fall erforderlichen Reparatur in der Lage w\u00e4ren, lediglich pauschal Sachverst\u00e4ndigenbeweis angeboten. Ausf\u00fchrungen dazu, wie diese Fachwerkst\u00e4tten organisiert sind, \u00fcber welche qualifizierten Mitarbeiter sie verf\u00fcgen, ob in diesen Fachwerkst\u00e4tten Originalersatzteile des Herstellers des verunfallten Fahrzeugs verwendet werden etc. hat die Beklagte nicht vorgetragen und unter Beweis gestellt. Insoweit \u2013 da der Sachvortrag der Beklagten insoweit wenig spezifiziert erfolgt ist \u2013 gen\u00fcgt aus Sicht der Kammer das einfache Bestreiten seitens der Kl\u00e4gerin, dass diese Werkst\u00e4tten dazu in der Lage w\u00e4ren, eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Reparatur durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall ist dieser Nachweis seitens der Beklagten jedoch nicht zu f\u00fchren; da die Kl\u00e4gerin schon aus einem anderen Gesichtspunkt Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrages hat. Der Bundesgerichtshof hat in seiner neuesten Entscheidung (vgl. Urteil vom 20.10.2009 \u2013 VI ZR 53\/09} festgestellt, dass es dem Gesch\u00e4digten, auch wenn der Sch\u00e4diger darlege und nachweise, dass eine (konkrete) \u201cfreie Fachwerkstatt\u201d eine Reparatur durchf\u00fchren k\u00f6nne, welche vom Qualit\u00e4tsstandard her der Reparatur einer markengebundenen Fachwerkstatt entspreche, gleichwohl unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht unzumutbar sein k\u00f6nne, sich auf eine Reparaturm\u00f6glichkeit in dieser Werkstatt verweisen zu lassen. Dies gelte insbesondere, wenn das verunfallte Fahrzeug nicht \u00e4lter als 3 Jahre sei. Denn bei neuen bzw. neuwertigen Kraftfahrzeugen m\u00fcsse sich der Gesch\u00e4digte im Rahmen der Schadensabrechnung grunds\u00e4tzlich nicht auf andere Reparaturm\u00f6glichkeiten verweisen lassen, die ihm bei einer sp\u00e4teren Inanspruchnahme von Gew\u00e4hrleistungsrechten, einer Herstellergarantie und\/oder Kulanzleistungen Schwierigkeiten bereiten k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Auch bei \u00e4lteren Kraftfahrzeugen k\u00f6nne es f\u00fcr den Gesch\u00e4digten unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturm\u00f6glichkeit au\u00dferhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies sei etwa dann der Fall, wenn der Gesch\u00e4digte konkret darlege, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt habe warten und reparieren lassen oder sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch eine konkrete Reparaturrechnung belege.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall hat die Kl\u00e4gerin unbestritten vorgetragen, dass der Hersteller des verunfallten Fahrzeugs f\u00fcr das unfallgesch\u00e4digte Fahrzeug bis zu 48 Monaten eine Lack- und Rostgarantie gew\u00e4hrt. Diese Garantie war zum Zeitpunkt, als der Unfall geschah bzw. als der Anspruch gegen\u00fcber der Beklagten geltend gemacht wurde, noch nicht abgelaufen. Aus Sicht der Kammer f\u00fchrt dieser Umstand dazu, dass es f\u00fcr die Kl\u00e4gerin unzumutbar ist, sich auf eine alternative, kosteng\u00fcnstigere Fremdwerkstatt verweisen zu lassen. Wie sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2009 ergibt, ist die Grenze von 3 Jahren, die der BGH im Zusammenhang mit der unzumutbaren Verweisung auf alternative Reparaturwerkst\u00e4tten er\u00f6rtert hat, nicht als absolut anzusehen; vielmehr ist stets eine Beurteilung anhand der Umst\u00e4nde des Einzelfalles vorzunehmen.<\/p>\n<p>Aus Sicht der Kammer \u00e4ndert auch der Umstand, dass zwischenzeitlich diese Herstellergarantie wohl abgelaufen sein d\u00fcrfte, nichts an der Unzumutbarkeit der Verweisung auf die alternative Reparaturm\u00f6glichkeit f\u00fcr die Kl\u00e4gerin. Entscheidend ist aus Sicht der Kammer, dass sp\u00e4testens zum Zeitpunkt, zu dem der Anspruch geltend gemacht wird, diese Garantie noch besteht. Zu diesem Zeitpunkt muss aus Sicht der Kammer die Dispositionsfreiheit des Gesch\u00e4digten, ob er es bei der fiktiven Schadensberechnung auf Gutachtensbasis bel\u00e4sst bzw. ob er die Reparatur tats\u00e4chlich durchf\u00fchren l\u00e4sst und anschlie\u00dfend noch die Umsatzsteuer geltend macht, gew\u00e4hrleistet sein. Dies ist dann nicht der Fall, wenn, wie vorliegend, dadurch bestimmte Herstellergarantien gef\u00e4hrdet w\u00e4ren oder auch bei der sp\u00e4teren Inanspruchnahme von Kulanzleistungen Schwierigkeiten entstehen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Dem Berufungsbegehren war deshalb in vollem Umfang stattzugeben.<\/p>\n<\/div>\n<\/li>\n<li>Die Kostenentscheidung f\u00fcr den Rechtsstreit ergibt sich aus der Vorschrift des \u00a7 91 ZPO.<\/li>\n<li>\n<div align=\"justify\">Die Entscheidung \u00fcber die vorl\u00e4ufige Vollstreckbarkeit folgt aus einer entsprechenden Anwendung der Vorschrift des \u00a7 713 ZPO.<\/p>\n<\/div>\n<\/li>\n<\/ol>\n<blockquote><p><em><strong><span>Quelle<\/span><\/strong><\/em><strong><span>:\u00a0<\/span><\/strong><em><span>Urteil des LG Weiden vom 28.10.2009, Az.: 22 S 75\/09<\/span><\/em><\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Entscheidung vom 28.10.2009 (22 S 75\/09) hat das Landgericht Weiden das Urteil des AG Weiden (2 C 491\/09) abge\u00e4ndert und die HUK-Coburg Versicherung zur Erstattung restlicher Reparaturkosten im Rahmen der fiktiven Abrechnung verurteilt. Das hier zust\u00e4ndige Landgericht\u00a0st\u00fctzt sich in der Begr\u00fcndung\u00a0sowohl\u00a0auf das \u00a0\u201dPorsche-Urteil\u201d (VI ZR 398\/02) als auch\u00a0auf die\u00a0neueste Entscheidung des BGH (VI ZR [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":2160,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2557"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2557"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2557\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2558,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2557\/revisions\/2558"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/2160"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2557"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2557"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2557"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}