{"id":2497,"date":"2019-10-11T10:26:51","date_gmt":"2019-10-11T08:26:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/?p=2497"},"modified":"2019-10-11T10:26:51","modified_gmt":"2019-10-11T08:26:51","slug":"urteil-des-ag-dortmund-vom-28-08-2007-rabatte-die-dem-versicherer-von-der-werkstatt-eingeraeumt-werden-sind-bei-der-fiktiven-abrechnung-nicht-zu-beruecksichtigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kfz-expert.de\/?p=2497","title":{"rendered":"Urteil des AG Dortmund vom 28.08.2007 &#8211; Rabatte, die dem Versicherer von der Werkstatt einger\u00e4umt werden, sind bei der fiktiven Abrechnung nicht zu ber\u00fccksichtigen"},"content":{"rendered":"<p class=\"Stil12\" align=\"justify\">Leitsatz:<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"justify\"><strong>Rabatte, die dem Haftpflichtversicherer vom Reparaturbetrieb einger\u00e4umt werden, sind bei der fiktiven Abrechnung nicht zu ber\u00fccksichtigen. Die Mehrwertsteuer kann auch verlangt werden, wenn ein Reparaturschaden vorliegt, aber ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird.<\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"justify\">&#8230;.Die Beklagte war nicht berechtigt, die Schadensregulierung anhand des DEKRA-Gutachtens vorzunehmen. Aufgrund der Beweisaufnahme steht fest, dass die Lohnkosten im kl\u00e4gerischen Sachverst\u00e4ndigengutachten zutreffend angesetzt wurden. Der Sachverst\u00e4ndige hat die Kosten ber\u00fccksichtigt, die die Firma X gegen\u00fcber einem Privatkunden in Rechnung stellen w\u00fcrde. Allein auf diese Betr\u00e4ge kommt es an. Es ist nicht entscheidend, was in einer Vereinbarung zwischen der Firma X und der Beklagten geregelt ist.\u00a0<strong>Die niedrigeren Lohnkosten kommen nur dann zum Zuge, wenn die Beklagte den Auftrag f\u00fcr die Reparatur erteilen w\u00fcrde.<\/strong>\u00a0Hier ist es jedoch Sache der Kl\u00e4gerin, wie sie die Schadensbeseitigung durchf\u00fchren l\u00e4sst.<\/p>\n<p align=\"justify\">Die Kl\u00e4gerin hat entschieden, den Wagen unrepariert in Zahlung zu geben und ein Neufahrzeug bei der Firma X zu erwerben. Sie hat dann einen Anspruch darauf, dass die fiktive Abrechnung erfolgt auf der Basis des Gutachtens. Es sind die Lohnkosten und Nebenkosten anzusetzen, die sie im Falle einer Auftragserteilung an die Firma X zu zahlen gehabt h\u00e4tte. Dies w\u00e4ren Karosseriearbeiten f\u00fcr 87,00 \u20ac pro Stunde und Lackierarbeiten f\u00fcr 106,00 \u20ac pro Stunde.\u00a0<strong>Die erm\u00e4\u00dfigten Preise spielen insofern keine Rolle, weil sie nur im Verh\u00e4ltnis zwischen der Beklagten und der Firma X gelten.<\/strong>\u00a0Hier hat die Kl\u00e4gerin Anspruch auf Erstattung des Betrages, den sie im Falle einer Auftragserteilung an die Firma X zu zahlen gehabt h\u00e4tte. Das sind 3.753,19 \u20ac und nicht 2.721,54 \u20ac.<\/p>\n<p align=\"justify\">Die Beklagte hat hier auch die Mehrwertsteuer zu erstatten. Zwar ist keine Reparatur durchgef\u00fchrt worden, die zum Anfall von Mehrwertsteuer gef\u00fchrt h\u00e4tte. Dennoch ist hier aufgrund des Ankaufs eines Neufahrzeuges die Zahlung von Mehrwertsteuer erforderlich gewesen. Dann muss aber auch bei der fiktiven Reparaturkostenabrechnung die Mehrwertsteuer in Ansatz gebracht werden, da ein mehrwertsteuerpflichtiges Gesch\u00e4ft abgewickelt wurde im Zusammenhang mit der Erlangung des Ersatzes f\u00fcr das besch\u00e4digte Fahrzeug. Auch UPE-Aufschl\u00e4ge und Verbringungskosten sind bei der fiktiven Abrechnung zu ber\u00fccksichtigen, da diese nach glaubhaften Bekundungen des Zeugen in Rechnung gestellt worden w\u00e4ren, wenn die Kl\u00e4gerin den entsprechenden Reparaturauftrag erteilt h\u00e4tte.<\/p>\n<p align=\"justify\"><em><strong><span>Quelle:\u00a0<\/span><\/strong><span>Urteil des AG Dortmund vom 28.08.2007, Az.: 428\/1261\/07<\/span><\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Leitsatz: Rabatte, die dem Haftpflichtversicherer vom Reparaturbetrieb einger\u00e4umt werden, sind bei der fiktiven Abrechnung nicht zu ber\u00fccksichtigen. 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