Ein Verweis auf eine günstigere, nicht markengebundene Werkstatt ist auch bei einem Fahrzeug mit einem Alter von 14 Jahren und einer
Laufleistung von 127.842 km nicht zumutbar, wenn der Geschädigte nachweist, dass er sein Fahrzeug regelmässig in einer markengebundenen Fachwerkstatt zur Instandhaltung vorgeführt hat.

Aus den Gründen:

…Aufgrund der zu den Akten gereichten Belege des Klägers steht es zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Kl. das verunfallte Fahrzeug regelmässig in einem Fachbetrieb hat warten lassen und sämtliche erforderlichen Inspektionen durchführen liess. Folglich ist ihm der Verweis auf eine nicht markengebundene Fachwerkstatt nicht zumutbar. Unabhängig davon hat die Beklagtenseite aber auch den Beweis nicht geführt, dass eine nicht markengebundene Fachwerkstatt eine gleichwertige Reparatur zu einem geringeren Preis durchführen kann. Zwar hat die Beklagtenseite zwei Angebote von zwei Eurogarantfachbetrieben vorgelegt…

Quelle: Urteil des AG Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 01.06.2011, Az.: 32 C 796/10

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