Geschäftsbedingungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Begutachtung qualifiziertes Personal einzusetzen. Seine Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Regressansprüche jeglicher Art können vor ihrer Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder abgetreten noch verpfändet werden.

 

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