Urteil des OLG Hamm vom 18.02.2010 - Pflichtverletzung des Kfz-Händlers bei Einbau einer Gasanlage in dafür nicht ausgelegtes Kfz
Ein Kfz-Händler begeht eine Pflichtverletzung des Werkvertrages, wenn er eine Gasanlage in ein Kfz, dessen Ventilsitzringe und Ventile nicht für einen Gasbetrieb ausgerichtet sind, einbaut und der Motor deshalb keine Herstellerfreigabe für den Antrieb mit Gas besitzt.
Aus den Gründen:
...Die Pflichtverletzung der Beklagten liegt darin, dass sie in den Pkw der Klägerin eine Gasanlage eingebaut hat, obwohl - so die plausiblen, nachvollziehbaren Ausführungen des Sachverständigen, denen sich der Senat anschliesst - die im Motor des Pkw der Kl. verbauten Ventilsitzringe und Ventile für die mit einem Gasbetrieb verbundenen Beanspruchungen nicht ausgelegt sind und der Motor daher seitens des Herstellers für den Gasbetrieb auch nicht freigegeben ist. Der Sachverständige hat ausgeführt, gerade beim Betrieb eines dafür nicht ausgelegten Motors mit Gas könne es passieren, dass die Warnlampe Störungen erst dann anzeige, wenn bereits erhebliche Beschädigungen eingetreten seien...
Quelle: Urteil des OLG Hamm vom 18.02.2010, Az.: I-17 U 119/09