Urteil des LG München II zu einem nächtlichen Hinderniss und Schadenersatz
Ein Bus hatte auf der Autobahn Zwillingsreifen verloren.
Eine Autofahrerin, die sich an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gehalten hatte, war auf einen solchen Reifen aufgefahren und hatte hierdurch einen Unfall verursacht.
Die Versicherung des Bus-Halters wandte ein, die Autofahrerin sei zu schnell gefahren, da sie nicht innerhalb der Sichtstrecke habe anhalten können.
Eine andere Ansicht vertrat in zweiter Instanz das Landgericht (LG) München.
Danach muss zwar ein Autofahrer grundsätzlich innerhalb seines Sichtfeldes anhalten können, jedoch muss er nicht mit ungewöhnlich und erst spät erkennbaren Hindernissen rechnen.
Hierauf braucht der Autofahrer seine Geschwindigkeit nicht abzustimmen.Damit trägt die Versicherung des Busses, der die Reifen verlor, den vollständigen Schaden.
Quelle: LG München II Az.: 4 S 4550/06