Checkliste zur Beauftragung von Kfz-Sachverständigen

Ein Kfz-Sachverständiger hat die Schadenfeststellung unabhängig von Weisungen Dritter, qualitativ hochwertig unter Beachtung des geltenden Rechts vorzunehmen. Qualifizierte Kfz- Sachverständigentätigkeit ist unverzichtbar für eine korrekte Unfallschadenabwicklung.

Regelmäßig beauftragt der Kfz-Betrieb für seinen Kunden nach einem unverschuldeten Unfall den Kfz-Sachverständigen. Hierzu ist er, soweit der Kunde einen Auftrag erteilt, berechtigt. Der Kfz-Betrieb ist gut beraten, wenn er bei der Auswahl des Kfz- Sachverständigen ausschließlich qualifizierte Kfz-Sachverständige berücksichtigt. Schon im eigenen Interesse sollte der Kfz-Betrieb Wert darauf legen, dass der Sachverständige im Rahmen seiner Tätigkeit nicht gegen die Interessen des Geschädigten und gegen die Interessen des Kfz-Betriebes handelt. Maßstab jeder Überprüfung ist die Einhaltung des geltenden Rechts, da es nie darum gehen darf, mehr als 100% Schadenersatz zu erzielen.

Auf der anderen Seite ist jedoch auch keine Veranlassung gegeben, dass dem Geschädigten weniger als 100% Schadenersatz zugebilligt wird.

Nachfolgend daher einige Kriterien, die bei der Auswahl des Kfz-Sachverständigen beachtet werden sollten:

1. Fachliche Qualifikation:

Diplom-Ingenieur oder Kfz-Meister z. B. Mitgliedschaft in einem seriösen Berufsverband ( z. B. BVSK).

2. Unabhängigkeit:

Ausschließliche Kfz-Sachverständigentätigkeit.

3. Beachtung des geltenden Rechts:

Überprüfen Sie die Einhaltung der hier genannten Kriterien regelmäßig. Sie haben es in der Hand, qualifizierte kfz-sachverständigen Dienstleistungen sicherzustellen.

Quelle: Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK-

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