Checkliste zur Beauftragung von Kfz-Sachverständigen
Ein Kfz-Sachverständiger hat die Schadenfeststellung unabhängig von Weisungen Dritter, qualitativ hochwertig unter Beachtung des geltenden Rechts vorzunehmen. Qualifizierte Kfz- Sachverständigentätigkeit ist unverzichtbar für eine korrekte Unfallschadenabwicklung.
Regelmäßig beauftragt der Kfz-Betrieb für seinen Kunden nach einem unverschuldeten Unfall den Kfz-Sachverständigen. Hierzu ist er, soweit der Kunde einen Auftrag erteilt, berechtigt. Der Kfz-Betrieb ist gut beraten, wenn er bei der Auswahl des Kfz- Sachverständigen ausschließlich qualifizierte Kfz-Sachverständige berücksichtigt. Schon im eigenen Interesse sollte der Kfz-Betrieb Wert darauf legen, dass der Sachverständige im Rahmen seiner Tätigkeit nicht gegen die Interessen des Geschädigten und gegen die Interessen des Kfz-Betriebes handelt. Maßstab jeder Überprüfung ist die Einhaltung des geltenden Rechts, da es nie darum gehen darf, mehr als 100% Schadenersatz zu erzielen.
Auf der anderen Seite ist jedoch auch keine Veranlassung gegeben, dass dem Geschädigten weniger als 100% Schadenersatz zugebilligt wird.
Nachfolgend daher einige Kriterien, die bei der Auswahl des Kfz-Sachverständigen beachtet werden sollten:
1. Fachliche Qualifikation:
Diplom-Ingenieur oder Kfz-Meister z. B. Mitgliedschaft in einem seriösen Berufsverband ( z. B. BVSK).
2. Unabhängigkeit:
Ausschließliche Kfz-Sachverständigentätigkeit.
3. Beachtung des geltenden Rechts:
- Restwertermittlung unter Berücksichtigung des allgemeinen Marktes, d. h. der Kfz-Betrieb hat die Möglichkeit, das Fahrzeug im Totalschadenfall anzukaufen und es mit Gewinn zu veräußern.
- Wiederbeschaffungswertermittlung unter korrekter Angabe, ob das Fahrzeug überwiegend differenzbesteuert oder regelbesteuert oder nur auf dem privaten Markt erhältlich ist / keine missverständlichen Angaben im Gutachten.
Angabe der merkantilen Wertminderung ggf. auch bei älteren Fahrzeugen - UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Richtwinkelsatzkosten werden im Gutachten konkret ausgewiesen (wichtig bei Verwendung der Reparaturkosten im Rahmen einer Ersatzbeschaffung)
Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten im Betrieb - Besprechung des korrekten Reparaturweges
- Schnelligkeit bei der Gutachtenerstellung / Digitaltechnik
Zurverfügungstellung von technischen und juristischen Informationen rund um die Unfallschadenabwicklung.
- Kenntnisse im Bereich Fahrzeugbewertung (Kaufrecht)
- Beratung in schwierigen Fragestellungen auch ohne Beauftragung (z. B. Kaskofragen)
- Unterstützung bei Rechnungsprüfungen
- Unterstützung bei Bagatellschäden
- Nutzung korrekter Auftragsformulare und Sicherungsabtretungen
- Ggf. Kalkulation alternativer Reparaturwege z. B. Reparatur mit gebrauchten Teilen
Überprüfen Sie die Einhaltung der hier genannten Kriterien regelmäßig. Sie haben es in der Hand, qualifizierte kfz-sachverständigen Dienstleistungen sicherzustellen.
Quelle: Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK-