Maßnahmenkataloge der Automobilwirtschaft

 

Immer häufiger werden Kfz-Reparaturbetriebe mit sogenannten Maßnahmenkatalogen der Automobilwirtschaft und der Versicherer konfrontiert, die sich mit der Abwicklung von Unfallschäden befassen. Insbesondere die Kataloge der Hersteller scheinen davon auszugehen, daß künftig der Kfz-Reparaturbetrieb nicht nur die Reparatur eines Unfallschadens durchführen soll, sondern in vielen Fällen darüber hinaus auch noch die Schadenfeststellung kostenlos erbringen soll. Als Gegenleistung versprechen die Versicherer, künftig nicht mehr aktiv dazu beizutragen, Geschädigte in andere Kfz-Reparaturbetriebe zu lenken. In der Regel soll sich der Kfz-Reparaturbetrieb verpflichten, dafür Sorge zu tragen, daß der Kunde direkt Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnimmt, daß kein Sachverständiger vermittelt wird, daß die Schadenfeststellung in der Regel durch den Kfz-Reparaturbetrieb selbst erfolgt und in vielen Fällen sogar, daß keine UPE-Aufschläge berechnet werden, Verbringungskosten nicht anfallen und viele andere Punkte mehr, die die Ertragssituation der Betriebe drastisch verschlechtern.

Jeder Betrieb ist gut beraten, derartigen "Horrorkatalogen" mit großer Vorsicht zu begegnen.

 

Jeder Kfz-Reparaturbetrieb sollte sehr genau prüfen, ob er durch die Unterzeichnung der Maßnahmenkataloge nicht erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet. Muß er - aus welchen Gründen auch immer - derartige Kataloge unterzeichnen, sollte er jedoch immer bedenken, daß insbesondere im Haftpflichtschadenfall der Kunde Herr des Verfahrens ist und das Recht hat, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

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