BVSK-Information für Opel-Betriebe
Im Dezember 2000 hat die Adam Opel AG die Opel-Partner in Deutschland angeschrieben und sie aufgefordert, gegenüber der Adam Opel AG eine Teilnahmeerklärung für ein Unfallschadenmanagementkonzept abzugeben. Bestandteil des Schreibens der Adam Opel AG ist eine Broschüre mit dem Titel Unfallschadenabwicklungsmanagement.
Die Adam Opel AG geht davon aus, dass sich mit Veränderungen im Unfallschadenmarkt neue Chancen für eine Steigerung der Auftragsauslastung ergeben werden.
Für den unbefangenen Leser der Broschüre ist allerdings nicht erkennbar, wo tatsächlich eine einseitige Kooperation mit Versicherern Vorteile für den Opel-Betrieb liegen sollen.
Tatsächlich wird unterstellt, dass der Versicherer Initiativen ergriffen hätte, auf verschiedene Arten schadensteuernd und kundenlenkend einzuwirken.
Es ist sicher zutreffend, dass derzeit viele Versicherer bemüht sind, Einzelvereinbarungen mit einzelnen Kfz-Betrieben abzuschließen, um insbesondere die Höhe der Reparaturkosten minimieren zu können.
Nicht nachzuvollziehen ist allerdings, dass nun eine ganze Händlerorganisation aufgefordert wird, diesen Wünschen der Versicherer zu entsprechen in der absolut irrigen Auffassung, man könnte mit derartigen Vorgehensweisen verhindern, dass der regulierungspflichtige Versicherer immer noch nach günstigeren Kfz-Betrieben sucht.
Wenn auch in der Broschüre der Opel-AG nicht ausdrücklich vorgesehen ist, dass Anwälte und Sachverständige von der Unfallschadenabwicklung ferngehalten werden, ist bei unbefangenen Lesern der Eindruck vorherrschend, dass der Opel-Betrieb künftig gut beraten sein soll, wenn er die Abwicklung möglichst auf der Ebene Werkstatt - Versicherung durchführt.
Ein sogenannter Prozessablauf innerhalb der Broschüre macht ausdrücklich deutlich, dass ein Kfz-Sachverständiger in dem System genauso wenig vorgesehen ist wie ein Anwalt.
In diesem Ablaufschema wird sogar darauf hingewiesen, dass lediglich der Versicherer entscheidet, ob ein Sachverständiger hinzugezogen wird oder nicht.
Jedem Kfz-Betrieb sollte klar sein, dass er bei Anwendung eines derartigen Schemas Gefahr läuft, Rechte des Kunden einzuschränken.
Die meisten Kunden wissen heute aufgrund der diversen Veröffentlichungen in der ADAC-Motorwelt oder in Auto, Motor und Sport, dass das Schadenmanagement der Versicherer erhebliche Gefahren in sich birgt. Sobald erst deutlich wird, dass sich der eigene Vertrauensbetrieb des Kunden zumindest mittelbar an diesem Schadenmanagement der Versicherer beteiligt, wird dies eine dauerhafte Rufschädigung auslösen.
Darüber hinaus ist auch völlig unverständlich, dass nun die Adam Opel AG als Hersteller ihre eigenen Partner dazu auffordert, die Reparaturkostenermittlung mittels Kostenvorschlag, die zudem mit dem Risiko des Prognoserisikos versehen ist, kostenlos zu erbringen. Wörtlich führt Opel aus, dass bei einer Reparatur die Festlegung von Arbeit, Zeit und Teile Kostenbestandteil des Stundenverrechnungssatzes sei. Auch die Fahrzeuginnenreinigung sowie Richtwinkelsatzleihgebühren sollen offenbar nicht in Rechnung gestellt werden. Ein Hol- und Bringservice soll nach der Unfallschadenmanagementbroschüre kostenlos angeboten werden.
Völlig unverständlich wird die Aussage der Opel AG, dass im Totalschadenfall der Restwert unter Berücksichtigung der Restwertbörse zu ermitteln sei. Die Opel-Betriebe werden aufgefordert, selbst Angebote in der Restwertbörse abzugeben. Diese Aussage steht gegen alle Bemühungen auch der seriösen Kfz-Betriebe, sich von den Marktgegebenheiten der Restwertbörse fernzuhalten. Mit Sicherheit wird hiermit der Weg bereitet, dass Kfz-Betriebe zu angemessenen Preisen nicht mehr Restwerte von ihren Kunden erwerben können.
Ohne Kommentar wird auch unter der Rubrik Anforderungen und Leistungen der Versicherer aufgeführt, dass UPE-Aufschläge nicht gewünscht sind.
Bei den angeblichen Gegenleistungen der Versicherer wird dann mit gesetzlichen Selbstverständlichkeiten geworben, die keinesfalls sicherstellen, dass die wirtschaftliche Situation des Opel-Betriebes im Reparaturbereich verbessert wird.
Für weitere Informationen zu dieser Thematik können Sie sich jederzeit an die BVSK-Geschäftsstelle Berlin, Tel. 030 - 2537850 oder BVSK-Berlin@t-online.de wenden.