Reisen ins Ausland

Bitte achten Sie auf den verkehrssicheren Zustand Ihres Fahrzeuges und auf die vorgeschrieben Ausrüstung mit D-Schild, Warndreieck, aufgefülltem Verbandskasten und für Brillenträger eine Ersatzbrille. Wir empfehlen ferner: Warnblinkleuchte, Abschleppseil, Handfeuerlöscher, Ersatz-Keilriemen, -Glühlampen, -Sicherungen Bordwerkzeug, Reservekanister (max. 5 Liter), Taschenlampe und das Verzeichnis der Kundendienststellen Ihres Kfz-Herstellers.

Prüfen Sie, ob alle erforderlichen Papiere für die Reise vorliegen:

An den Grenzübergängen werden zumeist die folgenden Papiere benötigt:

 

Was ist bei Unfällen im Ausland zu beachten?

Verkehrsbestimmungen

Die Verkehrsbestimmungen sind ähnlich denen der Bundesrepublik Deutschland. Die Angaben für die Höchstgeschwindigkeiten beziehen sich nur auf Pkw. In allen Ländern herrscht Anschnallpflicht.

Bitte beachten Sie beim Grenzübertritt dei entsprecheneden Hinweise, da sich die nachstehenden Angaben häufig ändern.

 

 

Tempolimit in km/h

Promille-

Länder mit unbe-

grüne Ver-sicherungs-

internationaler

Reise-

Anspruchs-bescheinigung

Visum

 

innerorts

Landstraße

Autobahn

grenze

grenzter Haftung

karte

Führer-schein

paß

für ärztl. Leistungen

 

Deutschland

50

100

-

0,5

ja

-

-

-

-

-

 

Belgien

50

90

120

0,5

ja

empfohlen

nein

nein

ja

nein

 

Bulgarien

60

80

120

0,5

ja

erforderlich

ja

ja

nein

ja

 

Dänemark

50

80

110

0,8

nein

empfohlen

nein

nein

ja

nein

 

Finnland

50

80

120

0,5

ja

empfohlen

nein

nein

ja

nein

 

Frankreich

50

90 / 110

130

0,5

ja

empfohlen

nein

nein

ja

nein

 

Griechenland

50

90

120

0,5

nein

empfohlen

nein

nein

ja

nein

 

Großbritannien

48

96

112

0,8

ja

empfohlen

nein

nein

nein

nein

 

Irland

48

96

112

0,8

ja

empfohlen

nein

nein

ja

nein

 

Island

50

70 / 90

-

0,5

nein

erforderlich

nein

nein

nein

nein

 

Italien

50

90

130

0,8

nein

erforderlich

nein

nein

ja

nein

 

Jugoslawien

60

80

120

0,5

unbekannt

erforderlich

nein

ja

-

nein

 

Kroatien

60

90

130

0,5

unbekannt

erforderlich

nein

ja

-

nein

 

Luxemburg

50

90

120

0,8

ja

empfohlen

nein

nein

ja

nein

 

Malta

40

64

64

0

nein

erforderlich

ja

nein

nein

nein

 

Marokko

50

100

100

0

nein

erforderlich

ja

ja

-

nein

 

Niederlande

50

80

120

0,5

nein

empfohlen

nein

nein

ja

nein

 

Norwegen

50

80

90

0,5

ja

empfohlen

nein

nein

nein

nein

 

Österreich

50

100

130

0,8

nein

empfohlen

nein

nein

ja

nein

 

Polen

60

90

110

0,2

nein

erforderlich

ja

ja

nein

nein

 

Portugal

60

90

120

0,5

nein

empfohlen

nein

nein

nein

nein

 

Rumänien

60

70 - 90

70 - 90

0

ja

erforderlich

nein

ja

ja

ja

 

Rußland

60

90

100

0

nein

ja

ja

nein

ja

 

Schweden

50

70 - 90

90 - 110

0,2

nein

empfohlen

nein

nein

nein

nein

 

Schweiz

50

80

120

0,8

nein

empfohlen

nein

nein

nein

nein

 

Slowakische Republik

50

90

110

0

ja

erforderlich

nein

nein

empfohlen

nein

 

Spanien

50

90

120

0,8

nein

empfohlen

nein

nein

ja

nein

 

Tschechien

60

90

110

0

ja

erforderlich

nein

nein

empfohlen

nein

 

Türkei

50

90

130

0

nein

erforderlich

ja

ja

ja

nein

 

Tunesien

50

90

110

0

ja

erforderlich

nein

ja

nein

nein

 

Ungarn

50

80

120

0

ja

erforderlich

nein

nein

nein

nein

 

Zypern

50

80

100

0

nein

erforderlich

nein

ja

nein

nein

Besonderheiten in verschiedenen Ländern

Ägypten:

Die Zollbehörde tauscht Ihre Kfz-Kennzeichen gegen ägyptische aus. Benutzen Sie für die Ausreise einen anderen Grenzübergang, sollten Sie die Zollbehörde rechtzeitig informieren.

Belgien:

Vorfahrtsregeln "rechts vor links" auch im Kreisverkehr - Straßenbahnen haben immer Vorfahrt. Gelbe oder weiße Linien am Straßenrand bedeuten Parkverbot. Polizei kann von Ausländern vor Ort Bußgelder erheben. Möglichst jeden Unfall der Polizei melden. Bei Totalschaden Zollbehörde benachrichtigen. Kostenvoranschlag an gegnerische Versicherung.

Bulgarien:

Der Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug, der durch einen Einheimischen verursacht worden ist, sollte durch einen Sachverständigen der nächstliegenden Zweigstelle der ehemals Staatlichen Versicherung "BULSTRAD" begutachtet werden, da sonst eventuell die Reparaturkostenrechnung beanstandet werden kann. Bei Totalschaden Zollbehörde benachrichtigen.

Dänemark:

Kreisverkehr und Straßenbahnen haben Vorfahrt - Weiße Dreiecke an Einmündungen bedeuten: Vorfahrt gewähren. Am Tag muß mit Abblendlicht gefahren werden. Bei Unfällen stets die Polizei holen. Bei Totalschaden Zollbehörde benachrichtigen.

Estland:

Bei Unfällen immer die Polizei rufen.

Finnland:

Die Straßenbahnen haben immer Vorfahrt. Ganzjährig muß außerhalb geschlossener Ortschaften mit Abblendlicht gefahren werden. Möglichst jeden Unfall der Polizei melden. Bei Totalschaden Zollbehörde benachrichtigen.

Frankreich:

Vorfahrtsregeln "rechts vor links", Vorfahrt für den im Kreisverkehr befindlichen Verkehr ist an Kreuzungen durch ein dreieckiges Schild mit rotem Rand und drei kreisförmig angeordneten schwarzen Pfeilen auf weißem Grund angedeutet. Straßenbahnen haben Vorfahrt. Gelbe Streifen am Straßenrand bedeuten Parkverbot. Höchstgeschwindigkeit 90 km/h für diejenigen, die noch nicht ein Jahr den Führerschein besitzen. Moped- und Mottoradfahrer müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
Unfall: Polizeiliches Interesse nur bei Personenschäden, daher unbedingt Unfallzeugen ermitteln, Kfz-Kennzeichen, Adresse und Policen-Nr. der Versicherung des Unfallgegners von der Plakette an der Windschutzscheibe notieren, diese Daten werden nicht von der Zulassungsstelle gespeichert. Bei hohem Sachschaden sollte der "Hussier de Justice" der nächstgelegenen Gemeinde gegen Gebühr zur Protekollierung des Unfalles gerufen werden.
Den Übergang an den Grenzen zu Frankreich erleichtert die Europa-Plakette, aber nur dann, wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und die Zollvorschriften einhalten.

Griechenland:

Straßenbahnen haben Vorfahrt. Hupen in Ortschaften verboten. Gelbe Linien an den Straßenrändern in Athen, sowie das Schild "Vorfahrtstraße" bedeuten auch Parkverbot. Polizei muß bei Unfällen verständigt werden. Versicherungen regulieren zu ortsüblichen Reparaturkosten. Das Polizeiprotokoll sollte in lateinischer Schrift aufgenommen werden. Bei Totalschaden Zollbehörde benachrichtigen.

Großbritannien:

Linksverkehr - Es muß rechts überholt werden - an Kreuzungen mit doppelter Querlinie muß gestoppt werden - gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Park- oder Halteverbot zu den auf Schildern angegebenen Stunden. Ein Halteverbot gilt auch auf oder an den Rädern einer Straßer mit weißer Doppellinie entlang der Straßenmitte. Tagsüber kann entgegen der Fahrtrichtung geparkt werden.

Unfall: Polizeiliches Interesse nur bei Personenschäden - daher unbedingt Unfallzeugen ermitteln - Kfz-Kennzeichen, Adresse und Policen-Nr. der Versicherung des Unfallgegners notieren, diese Daten müssen von der Zulassungsstelle nicht weitergegeben werden. Bei Totalschaden Zollbehörde informieren.

 

Irland:

Linksverkehr, Überholen rechts. Parkverbot an Straßen mit dem Zeichen No Waiting. Unfall: Polizeiliches Interesse nur bei Personenschäden - daher unbedingt Unfallzeugen ermitteln - Kfz-Kennzeichen, Adresse und Policen-Nr. der Versicherung des Unfallgegners notieren, da die Zulassungsstelen keine Auskunft über den Haftpflichtversicherer geben. Schadenersatzansprüche können nur beim Schädiger geltend gemacht werden, nicht beim Versicherer. Bei Totalschaden Zollbehörde benachrichtigen.

 

Island:

Die Höchstgeschwindigkeit auf nicht befestigten Straßen beträgt 80 km/h, auf Asphaltstraßen 90 km/h. Tagsüber muß mit Abblendlicht gefahren werden. Die o/oo-Grenze beträgt 0,5.

 

Italien:

Vor dem Anhalten muß der Blinker betätigt werden - im Tunnel Standlicht - Straßenbahn hat Vorfahrt. Halteverbot an schwarz-geb markierten Bordsteinen. Anschnallpflicht für Autofahrer, Kinder benötigen Haltesysteme. Jede Ladung (z. B. Surfbrett), die nach hinten über das Fahrzeug hinausragt, muß mit einem 50 x 50 cm rot-weiß gestreiften Warnschild gesichert sein. Straße bei Nichtbeachtung. Telefonier-Verbot für den Fahrer während der Fahrt. Ausgenommen Freisprechanlagen, bei deren Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können. Geldbuße DM 50,00.

Unfall. Polizeiliches Interesse nur bei Personenschäden - daher unbedingt Unfallzeugen ermitteln- Adresse und Policen-Nr. der Versicherung des Unfallgegners von der Plakette an der Windschutzscheibe notieren. Bei Totalschaden Zollbehörde benachrichtigen. Aussagen nur in Anwesenheit eines Dolmetschers oder eines Anwalts.

 

Jugoslawien:

Für Motorräder besteht Helmpflicht. Schienenfahrzeuge und Marschkolonnen haben Vorrang.

Rechts vor links im Kreisverkehr - beim Überholen den Blinker eingeschaltet lassen - Kolonnenspringen verboten - Kfz mit Anhänger benötigen 2 Warndreiecke.

Unfall: Jeder Schaden muß polizeilich gemeldet werden.- Unbedingt amtliche Bestätigung (Zwanicna potvrda) bei der zuständigen Polizeistation aushändigen lassen. Notwendig bei Schadenregulierung und Grenzübertritt.- Ersatzlampen sind Pflicht. Bei Totalschaden empfiehlt es sich, das Wrack dem Staat zu überlassen, denn es muß dann kein Zoll gezahlt werden.

 

Lettland:

Die o/oo-Grenze liegt bei 0,5 %. Bei Unfällen immer die Polizei verständigen.

 

Litauen:

Die o/oo-Grenze liegt bei 0,5. Bei Unfällen immer die Polizei verständigen.

 

Luxemburg:

Parkverbot an gelben Bordsteinkanten. Polizei kann von Ausländern vor Ort Bußgelder erheben.

Unfall: Polizeiliches Interesse nur bei Personenschäden - daher unbedingt Unfallzeugen ermitteln - Kfz-Kennzeichen, Adresse und Policen-Nr. der Versicherung des Unfallgegners notieren.

 

Malta:

Linksverkehr

 

Marokko:

Die Regulierung eines Schadens, verursacht durch einen Einheimischen ist hier sehr schwierig, meist sogar unmöglich. Ein Polizeiprotokoll, zumindest ein schriftliches Schuldanerkenntnis des Unfallgegners ist sehr wichtig, da ohne diese Dokumente die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen meist aussichtslos ist. Der Verkehr des beschädigten ausländischen Kfz ist nicht gestattet.

Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt den Abschluß einer Rechtsschutz-Versicherung, einer Vollkaskoversicherung und einer Insassen-Unfallversicherung. Bei Totalschäden: Zollbehörde und nächstgelegene Polizeidienststelle benachrichtigen.

 

Niederlande:

Der Schnellverkehr hat vor langsamen Verkehr (Moped, Fahrrad) Vorfahrt, Ausnahme an Kreuzungen und Hauptstraßen - An gelben Bordsteinkanten Parkverbot. Auch am Tage Abblendlicht einschalten (Gesetzentwurf ist vorbereitet).

Unfall: Polizei muß bei Unfällen verständigt werden; insbesondere bei schweren Sach- bzw. Personenschäden. Das Polizeiprotokoll hat bei Schadenregulierung Beweiswert. Bei Totalschaden Zollbehörde informieren.

 

Norwegen:

Rauchverbot am Steuer - im Winter Schneeketten mitführen - Straßenbahn hat Vorfahrt - Tagsüber muß mit Abblendlicht gefahren werden.

Unfall: Polizeiliches Interesse nur bei Personenschäden - daher unbedingt Unfallzeugen ermittel - Kfz-Kennzeichen, Adresse und Policen-Nr. der Versicherung des Unfallgegners notieren. - Bei größeren Schäden empfiehlt es sich, die norwegische Versicherung um eine Schadenbegutachtung zu bitten. Bei Totalschaden Zollbehörde informieren.

 

Österreich:

Warnblinkleuchten nmur im Halten (nicht beim Abschleppen), sonst wie Deutschland. Telefonier-Verbot für den Fahrer, wenn das Telefonierend ie Verkehrssicherheit gefährdet. Polizeibeamter darf nach Ermessen vorgehen. Geldbuße im allgemeinen ab DM 70,00.

Unfall: Polizeiliches Interesse nur bei Personenschäden - daher unbedingt Unfallzeugen ermitteln - Kfz-Kennzeichen, Adresse und Policen-Nr. der Versicherung des Unfallgegners notieren.

Autobahnvignette seit 1.1.1997 obligatorisch.

 

Polen:

Straßenbahnen haben Vorfahrt- Kreisverkehr hat Vorfahrt. Die Promille-Grenze beträgt 0,2. Telefonier-Verbot für den Fahrer seit 1.1.1998 während der Fhart. Ausgenommen Freisprechanlagen, bei deren Benutzung beide Hände am Steure bleiben können. Geldbuße bis DM 260,00.

Unfall: Polizei muß bei allen Unfällen verständigt werden - insbesondere bei schweren Sach- bzw. Personenschäden. Schäden unter 500 Zl werden nicht entschädigt. Der Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug, der durch einen Einheimischen verursacht worden ist, sollte durch einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung begutachtet und bescheinigt werden, da sonst evtl. die Reparaturkostenrechnung beanstandet werden kann.

 

Portugal:

Für Wohn- und Gepäckanhänger Inventarverzeichnis. Rechts hat Vorfahrt: jedoch motorisierte Fahrzeuge haben immer vor Radfahrern oder Fuhrwerken Vorfahrt - höchstens 90 km/h für diejenigen, die den Führerschein noch nicht ein Jahr besitzen. Zusätzlich muß eine entsprechende Plakette - erhältlich bei den Büros des einheimischen Automobilklubs (ACP) - gut sichtbar am Rückteil des Pkw angebracht werden.

Wird das Kfz nicht vom Halter selbst gefahren, benötigt der Fahrzeugführer eine schriftliche Benutzungserlaubnis des Halters. Telefonier-Verbot für den Fahrer während der Fahrt. Geldbuße DM 50,00.

Unfall: Polizeiliches Interesse nur bei Personenschäden - daher unbedingt Unfallzeugen ermitteln - Kfz-Kennzeichen, Adresse und Policen-Nr. der Versicherung des Unfallgegners notieren. Reparatur möglichst in Portugal, da portugiesische Gesellschaften zu den dortigen Preisen regulieren. Bei Totalschaden Zollbehörde informieren.

 

Rumänien:

Jeder Unfall muß von der Polizei aufgenommen werden (Tel. 061), bestehen Sie auf einer Kopie des polizeilichen Protokolles. Der Schaden an Ihrem Kfz, der durch einen Einheimischen verursacht worden ist, sollte durch einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung begutachtet werden, da sonst evtl. die Reparaturkostenrechnung beanstandet werden kann. Bei Totalschaden Zollbehörde informieren.

Die Promillegrenze liegt bei 0,0 o/oo.

 

Rußland:

Unfall: Jeder Unfall muß von der Polizei aufgenommen werden. Der Schaden an Ihrem Fahrzeug, der durch einen Einheimischen verursacht worden ist, sollte durch einen Sachverständigen begutachtet werden, da sonst evtl. die Reparaturrechnung beanstandet werden kann.

Die in Deutschland abgeschlossene Kfz-Versicherung gilt nur im europäischen Teil. Eine Erweiterung für den asiatischen Teil ist rechtzeitig zu beantragen. Für die Einreise ist ggfs. eine besondere Versicherungsbescheinigung Ihres Kfz-Versicherers erforderlich.

 

Schweden:

Es muß auch am Tag mit Abblendlicht gefahren werden. Nebelschlußleuchten dürfen nicht eingeschaltet werden. Straßenbahn und Kreisverkehr haben Vorfahrt. Gestrichelte geble Linie = Parktverbot. Durchgehende gelbe Linie = Halteverbot.

 

Schweiz:

Im Tunnel mit Abblendlicht fahren. Schienenfahrzeuge haben immer Vorrgang. Rechts vor links im Kreisverkehr - auf den Straßen haben die Begauffahrenden Vorfahrt- Nebelschlußleuchten dürfen nicht eingeschaltet werden. Autobahnvignette sfr 30 obligatorisch. Gelbes Kreuz mit gelber Linie verbunden = Parkverbot, gelte Linie am Fahrbahnrand = Halteverbot. Telefonier-Verbot für den Fahrer während der Fahrt. Ausgenommen Freisprechanlagen, bei deren Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können. Geldbuße DM 120,00.

Unfall: Möglichst jeden Unfall der Polizei melden. Bei Totalschaden Zollbehörde benachrichtigen.

 

Slowenien:

Die o/oo-Grenze liegt bei 0,5. Bei einem Unfall immer die Polizei benachrichtigen. Telefonier-Verbot für den Fahrer während der Fahrt. Ausgenommen Freisprechanlagen, bei deren Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können. Geldbuße DM 105,00.

 

Spanien:

Auf beleuchteten Straßen darf nur mit Standlicht gefahren werden. Helmpflicht für Motorradfahrer. Vor unübersichtlichen Kurven und vor dem Überholen muß gehupt werden. Überholverbot, wenn Straße nicht mindestens 200 m einsehbar. Telefonier-Verbot für den Fahrer während der Fahrt. Ausgenommen Freisprechanlagen, die keine elektrisch-magnetischen Störungen verursachen. Geldbuße DM 200,00.

Unfall: Bei Unfällen mit Personenschäden: Deutsche Botschaft verständigen. Polizeiliches Interesse nur bei Personenschäden - daher unbedingt Unfallzeugen ermitteln - Kfz-Kennzeichen, Adresse und Policen-Nr. der Versicherung des Unfallgegners notieren. Reparatur möglichst in Spanien, da spanische Gesellschaften zu den dortigen Preisen regulieren. Bei Totalschaden Zollbehörde informieren.

Empfehlung: Wrack dem Staat überlassen.

 

Syrien:

Abschluß einer Grenzpolice notwendig.

 

Türkei:

Verkehrsregeln wie im übrigen Europa - Die Mitnahme von 2 Warndreiecken ist Vorschrift, da ein Warndreieck auch vor dem Pannenauto stehen muß.- Fahren Sie möglichst nicht nachts, da Gefahr durch nicht beleuchtete Kfz und Hinternisse auf Straßen. Auf Fernstraßen häufig Kamel-Karawanen und Tierherden.

Unfall: Polizei muß unbedingt bei Unfällen verständigt werden, insbesondere bei schweren Sach- bzw. Personenschäden. Polizei-Protokoll für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüächen unentbehrlich. Notieren Sie darüber hinaus Name und Anschrift des Schädigers. Bei Totalschaden an Ihrem Kfz muß die zuständige Zollbehörde benachrichtigt werden. Bei größeren Schäden an Ihrem Fahrzeug sollte ein Gutachten durch die Versicherung des türkischen Unfallverursachers erstellt werden, da sonst evtl. die Reparaturrechnung beanstandet werden kann. Die Reparaturkosten werden meistens nur nach türkischen Kostenverhältnissen ersetzt.

Grundsätzlich ist die Durchsetzung von Ansprüchen äußerst schwierig, häufig sogar unmöglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluß einer Rechtsschutz-, einer Vollkasko und einer Insassen-Unfallversicherung.

Bis auf die Türkische Republik Nord-Zypern gilt Versicherungsschutz für die gesamte Türkei.

Eine Ausreise wird generell nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug noch im Land ist und im Paß nicht ausgetragen wurde. Bei Diebstahl reicht eine Bestätigung der Plizeibehörde.

Die Promillegrenze liegt bei 0,5 o/oo für Fahrer von Pkw ohne Anhänger. Am Steuer aller anderen Fahrzeuge gilt die Grenze von 0,0 o/oo.

 

Tunesien:

Rot-weiße oder gelbe Linien am Straßenrand bedeuten Parkverbot. Bei ausreichend beleuchteter Straße wird nachts mit Standlicht gefahren.

Unfall: Polizeiliches Interesse nur bei Personenschäden - daher unbedingt Unfallzeugen ermitteln - Kfz-Kennzeichen, Adresse und Policen-Nr. der Versicherung des Unfallgegners notieren. Die Durchsetzung von Ansprüchen bei Schäden, die durch einen Einheimischen verursacht worden sind, ist äußerst schwierig, häufig sogar unmöglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluß einer rechtsschutz-, einer Vollkasko- und einer Insassen-Unfallversicherung.

Nach dem Unfall empfiehlt es sich, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten.

 

Ungarn:

Tagsüber muß außerhalb geschlossener Ortschaften mit Abblendlicht gefahren werden. Telefonier-Verbot für den Fahrer während der Fahrt seit 1.1.1998. Ausgenommen Freisprechanlagen, bei deren Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können. Höhe der Geldbuße steht noch nicht fest.

Jeder Unfall muß von der Polizei aufgenommen werden .Der Schaden an Ihrem Kfz, der durch einen Einheimischen verursacht worden ist, sollte durch einen Sachverständigen der nächstgelegenen Zweigstelle der Staatlichen Versicherung Hungaria "ALLAMI BIZTOSITO" begutachtet und bescheinigt werden, weil sonst die Reparaturrechnung beanstandet werden kann.

Die Pomillegrenze liegt bei 0,0 o/oo.

 

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