Streit um Kosten der Unfallinstandsetzung im Kfz-Gewerbe

 

Mit Unverständnis verfolgen die dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. - BVSK - zusammengeschlossenen freiberuflich tätigen Kfz-Sachverständigen die derzeitige Diskussion zwischen dem Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) und dem Zentralverband der Karosserie- und Fahrzeugbauer (ZKF) über die Kosten der Unfallschadeninstandsetzung, die der ZKF mit einer Presseerklärung ausgelöst hat, wonach Autofahrer mehrere hundert Millionen DM jährlich sparen könnten, wenn sie in die kostengünstigen Mitgliedsbetriebe des ZKF wechseln würden.

Der BVSK, dessen Mitglieder jährlich über 750.000 Schadengutachten erstellen, weist darauf hin, dass derartige Pauschalbehauptungen lediglich zu einer Verunsicherung der unfallgeschädigten Autofahrer führen. Aus den Erfahrungen der Kfz-Sachverständigen ergibt sich, dass die Reparaturaufwendungen sehr differenziert betrachtet werden müssen. Abgesehen davon, dass vielfach aufgrund der Festpreise für Reparaturen ein Vergleich der Stundenverrechnungssätze nur eingeschränkt möglich ist, ergeben sich auch unabhängig von der Frage, ob es sich um Fabrikatsbetriebe oder reine Karosseriebaubetriebe handelt, erhebliche regionale Unterschiede. Festzustellen ist, dass auch in den nicht fabrikatsgebundenen Betrieben zum Teil ein höherer Betrag berechnet wird als in den nach Herstellervorgaben arbeitenden Markenbetrieben.

Insbesondere bei neuen Fahrzeugen bzw. finanzierten oder geleasten Fahrzeugen sollte der Autofahrer jeweils sehr genau prüfen, ob er überhaupt aufgrund der Vertragsbedingungen frei ist in der Entscheidung, in einen nicht markengebundenen Betrieb zu gehen. Dabei ist nicht entscheidend ob der Karosseriebaubetrieb die Reparaturleistung in gleicher Qualität oder gar besser wie der Fabrikatsbetrieb erbringt, sondern entscheidend ist der drohende Verlust von Garantieansprüchen gegenüber den Fahrzeughersteller.

Nach Aussage des Geschäftsführers des BVSK, Rechtsanwalt Elmar Fuchs, ist die Renditesituation in der Kfz-Branche insgesamt äußerst schlecht. Völlig unverständlich daher, dass mit dieser Diskussion nun Öl in die Behauptung vieler Versicherer gegossen wird, Unfallschadenreparaturen seien in Deutschland wegen einer hier üblichen Luxusreparaturmentalität zu teuer.

Heftig kritisierte Fuchs ein Andienen vieler Kfz-Reparaturbetriebe an die Versicherer, das sich insbesondere durch die sogenannte Direktregulierung zwischen Werkstatt und Versicherung zeige. Diese Direktregulierung zwischen Werkstatt und Versicherung schade mit Sicherheit den unfallgeschädigten Autofahrern, schade aber auch den Kfz-Reparaturbetrieben selbst, die zum Teil gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, zumindest aber vielfach finanzielle Nachteile hinzunehmen hätten.

Der BVSK rät daher allen geschädigten Autofahrern, unabhängigen Rat zur Feststellung des Schadens insbesondere nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Anspruch zu nehmen, zumal jeder Kfz-Sachverständige auch zur Höhe der Reparaturkosten und zur Höhe der Stundenverrechnungssätze in seiner Region ausführlich Stellung nehmen kann.

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